Personalausweis Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises (Bearbeitungsfrist ca. 2 Wochen) können Sie bei Bedarf zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser wird für 3 Monate ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Stadt Buchholz in der Nordheide - Abteilung 3.1 Bürgerservice, Ordnung und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4181 214-0
Kontaktperson
Frau Sabine Brieger
Frau Frauke Gärtner
Herr Heiko Schmidt
Frau N. Theile
Herr Mark Warrelmann
Frau Hanna Riebesehl-Peña
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin.
Diesen können Sie hier vereinbaren.
Bemerkungen
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Empfehlenswert ist eine 2 wöchige Wartezeit, ob der Personalausweis wieder aufgefunden wird.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
Verlustanzeige, 3000471