Personalausweis Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Stadt Springe - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo 8:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr Mi 8:00-12:00 Uhr Do 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Fr 8:00-12 Uhr Eingang B
Kontakt
Telefon Festnetz: 05041 73-115
E-Mail: buergerservice@springe.de
erforderliche Unterlagen
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
Verlustanzeige, 3000471