Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Hinweise für Staufenberg: Personalausweis Verlust

    Allgemeine Informationen

    Als Ausweisinhaber sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, im Bürgerbüro der Gemeinde Staufenberg zu melden.

    Bei eingeschalteter Online-Funktion = bitte den Online-Ausweis SPERREN!

    Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116. Die Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die Rufnummer +49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig)

    Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.

    Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit die Online-Funktion direkt im Bürgerbüro sperren zu lassen. Hierbei kann auch direkt eine Verlustanzeige aufgenommen werden. Wenn nicht schon erfolgt, wird dann auch die Polizei über den Verlust / Diebstahl informiert.

    Sollten Sie schon einen Diebstahlanzeige bei der Polizei gemacht haben, so bringen Sie diese bitte mit ins Bürgerbüro.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Für Staufenberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verlustanzeige, 3000471

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de