Personalausweis Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Stadt Clausthal-Zellerfeld - Sachgebiet Bürgerbüro, Standesamt & Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Montag - Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr nur nach vorheriger Terminabsprache!
Kontakt
Telefon Festnetz: 05323 931-0
Kontaktperson
Frau A. Funke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-447
Frau K. Kühl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-446
Herr N.-J. Mohldenke
Postanschrift
An der Marktkirche 8
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-448
Frau P. Weiser-Pfohl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05323 931-445
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
Verlustanzeige, 3000471