Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises zeigen Sie dies bei Ihrem örtlichen Bürgeramt oder einer Polizeidienststelle an.

    Beschreibung

    Sollten Sie Ihren Personalausweis nicht mehr finden, haben Sie diesen verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, so ist der Verlust gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz anzuzeigen (Verlustmeldung). Sie können den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises entweder bei Ihrem örtlichen oder einer Polizeidienststelle anzeigen.

    Die Mitarbeitenden der jeweiligen Behörde veranlassen unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig und ggf. die Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat über den Verlust oder Diebstahl des Ausweises.

    Sie können die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aber auch vorab über den Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 vorweg) selbst erledigen. Sie benötigen dazu Ihr Sperrkennwort.

    Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig. Wurde Ihnen Ihr Personalausweis gestohlen und haben Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt, bitten Sie die Polizei gleichzeitig die entsprechende Verlustmeldung aufzunehmen. Die alleinige Anzeige des Diebstahls bei der Polizei ersetzt die Verlustmeldung nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sassenburg - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bokensdorfer Weg 12

    38524 Sassenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur im Erdgeschoss.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5371 688-0

    Fax: +49 5371 688-15

    E-Mail: meldeamt@sassenburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie alternative Dokumente wie einen Reisepass, Ihre Geburtsurkunde oder auch einen abgelaufenen Personalausweis zum Nachweis Ihrer Identität mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die betroffene Person informiert umgehend nach Feststellung des Verlusts persönlich ihr örtliches Bürgeramt oder eine Polizeidienststelle über den Verlust ihres Personalausweises.

    Die Behörde nimmt die notwendigen Daten auf und händigt der betroffenen Person eine Durchschrift der Verlustmeldung aus.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.

    Kosten

    Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

    Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    3000471, Personalausweis, Personalausweis verloren, Perso verloren, Verlustanzeige, Verlust Perso, Verlust Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English