Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Beschreibung
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in besonderen Lebenslagen sind:
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Hinweise für Georgsmarienhütte: Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)
Neben den Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes der Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch weitere Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist. Hilfen in besonderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- ambulante Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Soziales
Kontaktperson
Lehmkuhl
Hausanschrift
Fax: 05401 850-6278
Telefon Festnetz: 05401 850-278
E-Mail: t.lehmkuhl@georgsmarienhuette.de
Sander
Schmeing-Purschke
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Georgsmarienhütte: Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)
Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen telefonisch mit der Abteilung für Soziales in Verbindung.
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Fristen
Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Georgsmarienhütte: Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)
Der Anspruch besteht bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen ab Bekanntwerden der Notlage.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.10.2021