Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

    Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

    Beschreibung

    Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

    Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

    Hilfen in besonderen Lebenslagen sind:

    • Hilfe zur Gesundheit
    • Hilfe zur Pflege
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)

    Allgemeine Informationen

    Neben den Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes der Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch weitere Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

    Die Leistungen kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist. Hilfen in besonderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

    • Hilfe zur Gesundheit
    • Hilfe zur Pflege
    • ambulante Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes


    Allgemeine Informationen

    Neben den Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes der Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch weitere Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

    Die Leistungen kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist. Hilfen in besonderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

    • Hilfe zur Gesundheit
    • Hilfe zur Pflege
    • ambulante Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    49124 Georgsmarienhütte

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)

    Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen telefonisch mit der Abteilung für Soziales in Verbindung.

    Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen telefonisch mit der Abteilung für Soziales in Verbindung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

    Fristen

    Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)

    Der Anspruch besteht bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen ab Bekanntwerden der Notlage.

    Der Anspruch besteht bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen ab Bekanntwerden der Notlage.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 16.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)