• Jever (Landkreis Friesland, Niedersachsen)
Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

Beschreibung

Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Hilfen in besonderen Lebenslagen sind:

  • Hilfe zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Adresse

Hausanschrift

Lindenallee 1

26441 Jever

Aufzug vorhanden

Kontakt

Telefon Festnetz: 04461 919-0

E-Mail: ea@friesland.de

Weitere Informationen

Fachbereich Innere Dienste

Version

Technisch erstellt am 25.02.2020

Technisch geändert am 31.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Fachbereich Soziales und Senioren

Adresse

Hausanschrift

Schlosserplatz 3

26441 Jever

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Zugang über Philosophenweg

Kontakt

Telefon Festnetz: 04461 919-0

Fax: 04461 919-7720

E-Mail: soziales@friesland.de

Kontaktperson

Weitere Informationen

Fachbereichsleiter: Herr F. Börgardts, Stellvertreter: Herr M. Lottmann

Version

Technisch erstellt am 25.02.2020

Technisch geändert am 31.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Fristen

Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 11.10.2021

Version

Technisch erstellt am 16.08.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024