Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Beschreibung
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in besonderen Lebenslagen sind:
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Zwischenahn - Amt für Arbeit und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz - Bertram
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Am Brink 9
Postfach 1255
26147 Bad Zwischenahn
Öffnungszeiten
Aufgrund von personellen Engpässen im Amt für Arbeit und Soziales im Alten Kurhaus sind ab sofort nur noch Terminvereinbarungen möglich. An folgenden Tagen können Termine telefonisch vereinbart bzw. Auskünfte erteilt werden: Montag - Dienstag: 08:00 - 10:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 10:00 Uhr Freitag 08:00 - 10:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Sozialhilfe)
Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Fristen
Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.10.2021