Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Beschreibung
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in besonderen Lebenslagen sind:
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
...Leistungen an Asylbewerber und Sozialhilfe / Grundsicherung
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit dem Bereich in Verbindung zu setzen und telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür gerne die ggf. bekannten Kontaktdaten oder melden Sie sich im Vorzimmer: Ulrike Braase
Assistenz der Bereichsleitung [ https://www.landkreis-cuxhaven.de/usr/share/ikiss/admin/zufi/export_tsa.phtml?ModID=9&object=tx%7c2736.1&FID=578.465.1 ] Soziales
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
Karte anzeigen Telefon: 04721 66-2304
Fax: 04721 66-270357
E-Mail: u.braase(at)landkreis-cuxhaven.de [ mailto:u.braase@landkreis-cuxhaven.de ]
Raum: 166
Nachricht schreiben [ https://www.landkreis-cuxhaven.de/usr/share/ikiss/admin/zufi/export_tsa.phtml?ModID=9&object=tx%7c2736.1&FID=578.465.1&mt_step=contact&to_id=578.465.1 ]
Adresse exportieren [ https://www.landkreis-cuxhaven.de/output/options.php?call=vcard&ModID=9&La=1&FID=578.465.1 ]
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2304
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Fristen
Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.10.2021