Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

    Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

    Beschreibung

    Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

    Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

    Hilfen in besonderen Lebenslagen sind:

    • Hilfe zur Gesundheit
    • Hilfe zur Pflege
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Hilfe in anderen Lebenslagen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Winsen (Aller) - Fachbereich I Ordnung, Soziales u. Innere Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshof 5

    29308 Winsen (Aller)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: rund um das Rathaus herum
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Küsterdamm
      Linie:
      • Bus: Linien 820, 900, 910 960

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    nur das Erdgeschoß ist barrierefrei zugänglich

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    29305 Winsen (Aller)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Es ist jedoch auch möglich, außerhalb der Öffnungszeiten die Mitarbeiter im Rathaus zu erreichen. Allerdings sind dann vorher Termine mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzusprechen.

    Kontakt

    Fax: 05143 9888-40

    Telefon Festnetz: 05143 9888-0

    E-Mail: info@winsen-aller.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Winsen (Aller)

    Empfänger: Gemeinde Winsen (Aller)

    IBAN: DE56 2695 1311 0059 9033 69

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Sozialhilfe)
    Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
    Hinweise für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

    Fristen

    Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English