Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
Beschreibung
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Daher ist für jedes Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen. Neue Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt bzw. bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Zulassungsstelle Brake
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maike Bielert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 667
Fax: 04401 92799-667
Telefon Festnetz: 04401 927-667
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Melanie Busche
Hausanschrift
Fax: 04401 92799-419
Telefon Festnetz: 419
Telefon Festnetz: 04401 927-419
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Birgit Decker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 667
Telefon Festnetz: 04401 927-667
Fax: 04401 92799-667
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Sabine Dierks
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-605
Fax: 04401 92799-605
Telefon Festnetz: 605
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Andrea Lüers
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-420
Fax: 04401 92799-420
Telefon Festnetz: 420
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Herr Antoan Massara
Postanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Telefon Festnetz: 226
Fax: 04401 92799-226
Telefon Festnetz: 04401 927-226
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Kerstin Schermer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-216
Fax: 04401 927-223
E-Mail: kerstin.schermer@wesermarsch.de
Internet
Formulare
Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
Kfz-Zulassung: Antrag Kfz-Zulassung LK Wesermarsch
Antrag auf Zulassung eines Kfz (inkl. Vollmacht)
Kfz-Zulassung: Zulassung von Fahrzeugen bei Firmen
Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Landkreis Wesermarsch - Zulassungsstelle Nordenham
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04731 84-320
Fax: 04731 84-349
Telefon Festnetz: 04731 84-335
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Kontaktperson
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Irina Bayer
Frau Sabine Gigerl
Internet
Formulare
Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (soweit vorhanden)
- Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Certificate of Conformity (COC) oder Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 FZV
- Kaufvertrag/Rechnung für das Neufahrzeug
- Fahrzeugpapiere bzw. ausländische Zulassungsbescheinigung (soweit vorhanden)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Verzollungsnachweis nach § 6 Absatz 6 FZV
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
Voraussetzungen
Eine Zulassung erfolgt
- nur auf den Wohnort - bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz - bzw. den Firmensitz/die Niederlassung der antragstellenden Person.
- als Firmenfahrzeug, wenn die Firma im deutschen Handelsregister bzw. Gewerberegister eingetragen ist.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.
Gibt es für das Fahrzeug keine europäische Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, ist eine Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erforderlich. In der vorzulegenden Rechnung muss erkennbar sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Es wird empfohlen, sich vor dem Kauf bei der Herstellerfirma oder bei einer amtlich anerkannten sachverständigen Person oder bei einer Prüferin/einem Prüfer zu versichern, ob das Fahrzeug die für die Zulassung erforderliche Emissionsklasse erfüllt.
Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung "Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
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