Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land

    Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land

    Beschreibung

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Daher ist für jedes Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen. Neue Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt bzw. bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
      Linie:
      • Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Kontakt

    Fax: 05931 44-3621

    Telefon Festnetz: 05931 44-0

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vollmacht zur Fahrzeugzulassung - NEU
    Zulassung: Info - SEPA
    SEPA-Lastschriftmandat, gültig ab 24.03.2014
    SEPA-Lastschriftmandat (ausfüllbar)
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Emsland - Kfz-Zulassung, Aschendorf

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 65

    26882 Aschendorf

    Schuldnerberatung: Mi. u. Do. von 08:30 - 12.30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr; Raum 29, Tel.: 04962 501-3151

    Hausanschrift

    Große Straße 32

    26871 Aschendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr Meppen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr Sa.: 09:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04962 501-0

    Fax: 04962 501-3200

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (soweit vorhanden)
    • Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Certificate of Conformity (COC) oder Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 FZV
    • Kaufvertrag/Rechnung für das Neufahrzeug
    • Fahrzeugpapiere bzw. ausländische Zulassungsbescheinigung (soweit vorhanden)
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
      • Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Verzollungsnachweis nach § 6 Absatz 6 FZV

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise

    Voraussetzungen

    Eine Zulassung erfolgt

    • nur auf den Wohnort - bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz - bzw. den Firmensitz/die Niederlassung der antragstellenden Person.
    • als Firmenfahrzeug, wenn die Firma im deutschen Handelsregister bzw. Gewerberegister eingetragen ist.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.

    Gibt es für das Fahrzeug keine europäische Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, ist eine Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erforderlich. In der vorzulegenden Rechnung muss erkennbar sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es wird empfohlen, sich vor dem Kauf bei der Herstellerfirma oder bei einer amtlich anerkannten sachverständigen Person oder bei einer Prüferin/einem Prüfer zu versichern, ob das Fahrzeug die für die Zulassung erforderliche Emissionsklasse erfüllt.

    Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung "Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung, Neuwagen, KFZ anmelden, Neuzulassung, Einfuhr, KFZ Neuanmeldung, Anmeldung eines Autos, Import von Fahrzeugen, Fahrzeugneuanmeldung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, europäisches Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de