Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
Beschreibung
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Daher ist für jedes Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen. Neue Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen werden.
Hinweise für Stade: Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Eine Vorführung des Fahrzeuges ist in der Regel nicht erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Stade: Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:
Kfz-Zulassungsstelle Stade
Harburger Str. 193
21680 Stade
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude
Ostmoorweg 3
21614 Buxtehude
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld
im Rathaus der Samtgemeinde
Herrenstr. 25
21698 Harsefeld
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten
im Rathaus der Samtgemeinde
Mittelweg 2
21709 Himmelpforten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt bzw. bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Freitag 08:00 - 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04161 7152-0
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (soweit vorhanden)
- Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Certificate of Conformity (COC) oder Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 FZV
- Kaufvertrag/Rechnung für das Neufahrzeug
- Fahrzeugpapiere bzw. ausländische Zulassungsbescheinigung (soweit vorhanden)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Verzollungsnachweis nach § 6 Absatz 6 FZV
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
Hinweise für Stade: Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
> Antrag auf eine Fahrzeugzulassung
> Fahrzeugpapiere, soweit vorhanden
> Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). D.h. Der Inhaber der nationalen Typgenehmigung für das Fahrzeug stellt eine Bescheinigung aus, mit welcher er bestätigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht.
oder
> EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity (COC))
oder
> Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
oder
> Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (sogenannte Vollabnahme)
> Kaufvertrag / Rechnung für das Neufahrzeug
> Verzollungsnachweis gem. § 6 Abs. 7 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung
> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.
Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.
Hinweise zu E-Kennzeichen finden Sie hier.
Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Formulare
Hinweise für Stade: Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
- KFZ-Antrag für die FahrzeugzulassungAntragsvordruck für die Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.
- KFZ-Erklärung Neufahrzeug EU-MitgliedsstaatZur Sicherung des Steueranspruches muss die Zulassungsstelle im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs eines Neufahrzeuges die Finanzbehörden informieren.
- KFZ-Vollmacht für ZulassungsangelegenheitenVordruck für die Erteilung einer Vollmacht für sämtliche Zulassungsangelegenheiten.
- KFZ-Merkblatt zum Datenschutz (Zulassung)Information für die Bürger betreffend der Verwendung ihrer Daten im Zusammenhang mit den Zulassungsverfahren.
- KFZ-SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-SteuerKontoangaben zum Einzug der Kfz-Steuer. dieses Formular ist bei der Zulassung notwendig, ohne diese Angaben ist keine Fahrzeugzulassung möglich.
Voraussetzungen
Eine Zulassung erfolgt
- nur auf den Wohnort - bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz - bzw. den Firmensitz/die Niederlassung der antragstellenden Person.
- als Firmenfahrzeug, wenn die Firma im deutschen Handelsregister bzw. Gewerberegister eingetragen ist.
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Voraussetzung für die Zulassung ist das Vorliegen einer,
- europäische Typgenehmigung (EG-Übereinstimmugsbescheinigung (CoC))
oder
- einer Einzelgenehmigung
oder
- eines Gutachtens über eine Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) einer amtlich anerkannten Prüfstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stade: Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.
Gibt es für das Fahrzeug keine europäische Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, ist eine Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erforderlich. In der vorzulegenden Rechnung muss erkennbar sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.
Hinweise für Stade: Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Die Zulassung solch eines Fahrzeuges erfolgt auf Antrag.
Liegt für das Fahrzeug keine europäische Typgenehmigung (EG-Übereinstimmugsbescheinigung (CoC)) oder Einzelgenehmigung vor, ist eine Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erforderlich.
Zudem ist die Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges vorzulegen, auf welcher erkennbar sein muss, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, welches werder in einem EU-Mitgliedsstaat noch in einem anderen Staat jemals zum Verkehr zugelassen war. Hierzu kann zu der Rechnung auch eine separate Bescheinigung des Verkäufers vorgelegt werden.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Stade: Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Es wird empfohlen, sich vor dem Kauf bei der Herstellerfirma oder bei einer amtlich anerkannten sachverständigen Person oder bei einer Prüferin/einem Prüfer zu versichern, ob das Fahrzeug die für die Zulassung erforderliche Emissionsklasse erfüllt.
Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung "Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen".
Hinweise für Stade: Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen wird die Zulassung verweigert, bis Sie diese Rückstände beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.
Eine Online-Zulassung ist für Fahrzeuge aus dem Ausland, aufgrund fehlender Daten im Zentralregister, nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass sämtlicht Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Zur Terminvereinbarung gelangen Sie hier.
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Hinweise für die Kfz-Zulassung auf Firmen u.ä.
- Hinweis zur Kfz-Zulassung auf minderjährige Personen
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, europäisches Ausland, Kfz-Zulassung, Anmeldung eines Autos, Neuwagen, Fahrzeugneuanmeldung, KFZ Neuanmeldung, Neuzulassung, Einfuhr, KFZ anmelden, Import von Fahrzeugen