Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Zulassungsstelle Brake
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Decker
Frau Sabine Dierks
Frau Andrea Lüers
Herr Antoan Massara
Postanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Telefon Festnetz: 04401 927-226
Fax: 04401 92799-226
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Frau Kerstin Schermer
Hausanschrift
Fax: 04401 927-223
Telefon Festnetz: 04401 927-216
E-Mail: kerstin.schermer@wesermarsch.de
Frau Gesche Fangmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-216
Fax: 04401 927-100
E-Mail: gesche.fangmann@wesermarsch.de
Internet
Formulare
Kfz-Zulassung: Checkliste "Was benötige ich?"
Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
Kfz-Zulassung: Antrag Kfz-Zulassung LK Wesermarsch
Antrag auf Zulassung eines Kfz (inkl. Vollmacht)
Kfz-Zulassung: Zulassung von Fahrzeugen bei Firmen
Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges
Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Landkreis Wesermarsch - Zulassungsstelle Nordenham
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04731 84-320
Fax: 04731 84-349
Telefon Festnetz: 04731 84-335
E-Mail: zulassung@wesermarsch.de
Kontaktperson
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Irina Bayer
Frau Sabine Gigerl
Internet
Formulare
Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges
Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:
- Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
-
- Datenbestätigung
- Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
-
- die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
- Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
-
- Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
- Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
-
- Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen
12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024
Stichwörter
Kfz-Zulassung, KFZ Neuanmeldung, Autoanmeldung, Zulassung, Erstzulassung, KFZ-Zulassung, Auto Zulassen, Fahrzeug-Zulassung, ikfz, Kraftfahrzeug anmelden, Fahrzeugneuanmeldung