Zulassung für Neufahrzeug
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Hinweise für Holzminden: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Zulassungsstelle Holzminden
Ansprechpartner
3.36 Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Wunschkennzeichen können Sie nur online reservieren.
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:
- Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
-
- Datenbestätigung
- Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
-
- die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
- Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
-
- Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
- Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
-
- Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
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· Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
· EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
· gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (alles auch in Kopie)
· Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
· Bei Neufahrzeugen aus einem EU-Land zusätzlich die ausländischen Zulassungsdokumente
· Bei Neufahrzeugen aus einem nicht EU-Land zusätzlich die ausländischen Zulassungsdokumente und eine Vollabnahme nach § 21 StVZO und ggfs. Ein Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO / § 76 FZV oder ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO. Sollte das Fahrzeug EG-getypt sein, entfällt dieses.
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen. Die Ausweis(e) Kopie(n) aller im SEPA Lastschriftmandat beteiligten Personen ist erforderlich.
Sollte eine bevollmächtigte Person die Zulassung für Sie übernehmen, zusätzlich:
· Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht und ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes SEPA Lastschriftmandat.
· Die bevollmächtigte Person muss sich durch einen gültigen Ausweis oder Reisepass ausweisen können.
Auf Minderjährige kann nur unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:
Zusätzlich:
· Bei Zulassung auf Minderjährige verwenden Sie bitte die Zulassungsvollmacht und Einwilligungserklärung für Minderjährige
· Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug (z.B. BF17 bei einem PKW oder A1 bei einem Leichtkraftrad)
· Oder: Ein GdB mit gültigem Schwerbehindertenausweis (nur PKW)
· Die Ausweise aller Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen
· Gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Hinweise für Holzminden: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen
12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal
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Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024
Stichwörter
Kfz-Zulassung, Erstzulassung, Auto Zulassen, Fahrzeug-Zulassung, KFZ-Zulassung, ikfz, Autoanmeldung, Zulassung, KFZ Neuanmeldung, Fahrzeugneuanmeldung, Kraftfahrzeug anmelden