Zulassung für Neufahrzeug

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
      • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise für Holzminden: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Zulassungsstelle Holzminden

    Ansprechpartner

    3.36 Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rehwiese 35

    37603 Holzminden

    Öffnungszeiten

    Das Wunschkennzeichen können Sie nur online reservieren.

    Kontakt

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:

    • Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
      • Datenbestätigung
    • Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
      • die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
    • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
      • Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
    • Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
      • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

    Bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Zulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Hinweise für Holzminden: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    ·         Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    ·         EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

    ·         gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (alles auch in Kopie)

    ·         Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)

    ·         Bei Neufahrzeugen aus einem EU-Land zusätzlich die ausländischen Zulassungsdokumente

    ·         Bei Neufahrzeugen aus einem nicht EU-Land zusätzlich die ausländischen Zulassungsdokumente und eine Vollabnahme nach § 21 StVZO und ggfs. Ein Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO / § 76 FZV oder ein Gutachten zur Erlangung einer   Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO. Sollte das Fahrzeug EG-getypt sein, entfällt dieses.

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen. Die Ausweis(e) Kopie(n) aller im SEPA Lastschriftmandat beteiligten Personen ist erforderlich.

    Sollte eine bevollmächtigte Person die Zulassung für Sie übernehmen, zusätzlich:

    ·         Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht und ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes SEPA Lastschriftmandat.

    ·         Die bevollmächtigte Person muss sich durch einen gültigen Ausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Auf Minderjährige kann nur unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:

    Zusätzlich:

    ·         Bei Zulassung auf Minderjährige verwenden Sie bitte die Zulassungsvollmacht und Einwilligungserklärung für Minderjährige

    ·         Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug (z.B. BF17 bei einem PKW oder A1 bei einem Leichtkraftrad)

    ·         Oder: Ein GdB mit gültigem Schwerbehindertenausweis (nur PKW)

    ·         Die Ausweise aller Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen

    ·         Gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Hinweise für Holzminden: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. 

    Kosten

    30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen

    12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal

    Hinweise für Holzminden: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung, Erstzulassung, Auto Zulassen, Fahrzeug-Zulassung, KFZ-Zulassung, ikfz, Autoanmeldung, Zulassung, KFZ Neuanmeldung, Fahrzeugneuanmeldung, Kraftfahrzeug anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024