Zulassung für Neufahrzeug
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Hinweise für Salzgitter: Kraftfahrzeug: Zulassung - Neufahrzeuge (IES:Salzgitter)
Hinweise für Salzgitter: Zulassung für Neufahrzeug (IES:Salzgitter)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Kfz-Zulassung
Aktuelles
Aktueller Hinweis: Um einen Termin für eine Kfz-Zulassung zu reservieren, können Sie sich telefonisch auch an die Nummer 05341/839-3000 wenden. Kfz-Abmeldungen sind ohne Termin möglich. Telefonisch ist die Zulassungsstelle von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 15 Uhr; donnerstags von 8:30 bis 17 Uhr und freitags von 8:30 bis 12 Uhr erreichbar.
Beschreibung
Kfz-Abmeldungen können derzeit kontaktlos beantragt werden. Bitte senden Sie dazu den originalen Fahrzeugschein sowie ein Foto vor und nach der Entstempelung zusammen mit dem auf der Internetseite verfügbaren ausgefüllten Vordruck zur Abmeldung an die Zulassungsstelle. Nach der Abmeldung erhalten Sie den entwerteten Schein samt Rechnung zurück.
Es gibt auch die Möglichkeit Termine mit der Zulassungsstelle online zu vereinbaren (Link unten unter Anschrift und Erreichbarkeit).
Adresse
Postanschrift
Hans-Birnbaum-Straße 30
38226 Salzgitter
Postanschrift
38226 Salzgitter
Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten (Di, Mittwoch und Freitag nur nach vorheriger Terminvergabe ) Montags 8:30 – 12Uhr und 13 – 16 Uhr Dienstags 8:30 – 12 Uhr Mittwochs 8:30 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Donnerstags 8:30 – 12 Uhr und 13:30 – 18 Uhr Freitags 8:30 – 12 Uhr  Zeiten, in denen Sie keinen Termin brauchen: Montag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassungsstelle@stadt.salzgitter.de
Telefon Festnetz: 05341 8393000
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:
- Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
-
- Datenbestätigung
- Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
-
- die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
- Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
-
- Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
- Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
-
- Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen
12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024
Stichwörter
Kfz-Zulassung, Zulassung, Autoanmeldung, Auto Zulassen, KFZ Neuanmeldung, KFZ-Zulassung, Kraftfahrzeug anmelden, ikfz, Fahrzeug-Zulassung, Fahrzeugneuanmeldung, Erstzulassung