Zoo Genehmigung

    Zoo: Genehmigung

    Beschreibung

    Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.

    Nicht als Zoo gelten:

    • Zirkusse,
    • Tierhandlungen,
    • Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild,
    • Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden.  

    Die Errichtung, Erweiterung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Zoos bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Die Genehmigung wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Fachdienst Umwelt (Untere Naturschutzbehörde)

    Beschreibung

    4. Etage, Raum 409 - 412

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabethstraße 14-16

    49808 Lingen (Ems)

    Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
    Anzahl: 156
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 2060

    49803 Lingen (Ems)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0591 9144-369

    Fax: 0591 9144-359

    E-Mail: umweltamt@lingen.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Daniel Krickel)

    Technisch geändert am 17.08.2023 (von: Menger, Petra)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Tierpark, Tierhaltung, Tierschutz, Tiergarten, Zoogenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)