Zoo: Genehmigung
Beschreibung
Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.
Nicht als Zoo gelten:
- Zirkusse,
- Tierhandlungen,
- Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild,
- Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden.
Die Errichtung, Erweiterung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Zoos bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Die Genehmigung wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Natur & ländliche Räume
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2340
Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausinnenhof
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 18
Rathausplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 680
27456 Cuxhaven
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Tierpark, Tierhaltung, Tierschutz, Tiergarten, Zoogenehmigung