Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen
Beschreibung
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele zuständige Stellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Es kann reserviert werden für:
- PKW/LKW
- Motorrad
- Saison- und Oldtimerkennzeichen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Kontakt
Fax: 0491 926-91595(KFZ-Zulassungsstelle)
Telefon Festnetz: 0491 926-3111(Zentrale)
Fax: 0491 926-91819(Führerscheinstelle)
Telefon Festnetz: 0491 926-1400(Bußgeldstelle)
Telefon Festnetz: 0491 926-1409(Zulassungsstelle)
Fax: 0491 926-91818(Schwertransport)
Fax: 0491 926-91820(Bußgeldstelle)
Telefon Festnetz: 0491 926-1467(Führerscheinstelle)
E-Mail: kfz@lkleer.de
Kontaktperson
Gerrit de Wall
Internet
Bankverbindung
Landkreis Leer
Empfänger: Landkreis Leer
IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der zuständigen Stelle aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Stelle.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Stelle vorbehalten.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühr für die Vorreservierung zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.: Gebühr 12.80 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kfz - Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Wunschkennzeichen, Saisonkennzeichen