Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen
Beschreibung
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele zuständige Stellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Es kann reserviert werden für:
- PKW/LKW
- Motorrad
- Saison- und Oldtimerkennzeichen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Landkreis Lüneburg - KFZ-Zulassungen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Frauenparkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 508 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 bis 12 Uhr Dienstag: 07:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr Mittwoch: 07:30 bis 12 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 12 Uhr Freitag: 07:30 bis 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Anja Beyer-Ferdinand
Hausanschrift
Fax: +49 4131 26-2239
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1239
E-Mail: zulassung@landkreis-lueneburg.de
Jan Burmester (Fachgebietsleitung KFZ-Zulassung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4131 26-1236
Fax: +49 4131 26-2236
E-Mail: zulassung@landkreis-lueneburg.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der zuständigen Stelle aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Stelle.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Stelle vorbehalten.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Gebühr für die Vorreservierung zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.: Gebühr 12.80 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen, Kfz - Wunschkennzeichen, Saisonkennzeichen, Wunschkennzeichen