Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert werden

    • der Neubau,
    • der Erwerb,
    • die Modernisierung
    • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    für

    • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

    oder

    • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Hinweise für Friesland: Wohnraumförderung

    Allgemeine Informationen
    • Eigenheime

    Wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen, ausbauen möchten, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen. Ein Erwerb wird nur im Zusammenhang mit einer Modernisierung gefördert.

    Gefördert werden z.B. Familien mit mind. 1 Kind oder oder Menschen mit Behinderungen.

    Bestimmte Voraussetzungen sind zu beachten, so ist z.B. eine Einkommensrenze (Jahreseinkommen) einzuhalten; die zu erbringenden Eigenleistungen müssen mindestens 15 % der Gesamtkosten betragen und mit den Bauarbeiten darf vor Erteilen einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.

    Ob Sie die Einkommensgrenze einhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Wohnraumfördergesetz und den dazu ergangenen weiteren Vorschriften/Richtlinien. Die einfache Berechnung ist ähnlich wie bei der Einkommenssteuer.

    Einkommensgrenzen/Jahr (netto) sind z. B.:

    Alleinstehend:                      17.000,00 Euro

    2 Personen:                         23.000,00 Euro

    Ehepaar, 1 Kind:                   29.000,00 Euro

    Alleinerziehend, 2 Kinder:      32.000,00 Euro

    und für jede weitere Person im Haushalt + 3.000,00 Euro.

    Die Darlehenshöhe richtet sich nach der Maßnahme/dem Vorhaben und der Anzahl der Personen bzw. ob eine Behinderung vorliegt.

    Gefördert werden Neubau, Erwerb in Verbindung mit einer Modernisierung, energetische Modernisierung sowie behinderungs- oder altengerechter Aus-/Umbau. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Auskünfte und Informationen zu einzelnen Vorhaben (Produktinformation) erhalten Sie auch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen.

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an.

    Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können ergänzend zur Hausbank bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden. Informationen zu den Förderprogrammen der KfW erhalten Sie bei der KfW-Bankengruppe oder bei Ihrer Hausbank.

    • Mietwohnungsbau

    Der Neubau, Aus- oder Umbau von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen kann mit staatlichen Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung unterstützt werden. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.

    Eigentümer von ungebundenen Mietwohnungen, die über bezugsfertigen und freien Mietwohnraum verfügen, können Belegungs- und Mietbindungen erwerben. (s. Produktinformation d. NBank)

    Erfahren Sie mehr bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen oder aus den den Produktinformationen zum Mietwohnungsbau.



    Allgemeine Informationen
    • Eigenheime

    Wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen, ausbauen möchten, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen. Ein Erwerb wird nur im Zusammenhang mit einer Modernisierung gefördert.

    Gefördert werden z.B. Familien mit mind. 1 Kind oder oder Menschen mit Behinderungen.

    Bestimmte Voraussetzungen sind zu beachten, so ist z.B. eine Einkommensrenze (Jahreseinkommen) einzuhalten; die zu erbringenden Eigenleistungen müssen mindestens 15 % der Gesamtkosten betragen und mit den Bauarbeiten darf vor Erteilen einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.

    Ob Sie die Einkommensgrenze einhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Wohnraumfördergesetz und den dazu ergangenen weiteren Vorschriften/Richtlinien. Die einfache Berechnung ist ähnlich wie bei der Einkommenssteuer.

    Einkommensgrenzen/Jahr (netto) sind z. B.:

    Alleinstehend: 17.000,00 Euro

    2 Personen: 23.000,00 Euro

    Ehepaar, 1 Kind: 29.000,00 Euro

    Alleinerziehend, 2 Kinder: 32.000,00 Euro

    und für jede weitere Person im Haushalt + 3.000,00 Euro.

    Die Darlehenshöhe richtet sich nach der Maßnahme/dem Vorhaben und der Anzahl der Personen bzw. ob eine Behinderung vorliegt.

    Gefördert werden Neubau, Erwerb in Verbindung mit einer Modernisierung, energetische Modernisierung sowie behinderungs- oder altengerechter Aus-/Umbau. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Auskünfte und Informationen zu einzelnen Vorhaben (Produktinformation) erhalten Sie auch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen.

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an.

    Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können ergänzend zur Hausbank bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden. Informationen zu den Förderprogrammen der KfW erhalten Sie bei der KfW-Bankengruppe oder bei Ihrer Hausbank.

    • Mietwohnungsbau

    Der Neubau, Aus- oder Umbau von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen kann mit staatlichen Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung unterstützt werden. Bauvorhaben für "Betreutes Wohnen" haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.

    Eigentümer von ungebundenen Mietwohnungen, die über bezugsfertigen und freien Mietwohnraum verfügen, können Belegungs- und Mietbindungen erwerben. (s. Produktinformation d. NBank)

    Erfahren Sie mehr bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen oder aus den den Produktinformationen zum Mietwohnungsbau.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Friesland: Wohnraumförderung

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Friesland. Für Bauvorhaben im Bereich Schortens wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Schortens.

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Friesland. Für Bauvorhaben im Bereich Schortens wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Schortens.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Beethovenstr. 1

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8890

    E-Mail: planung@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr R. Neuhaus Stellvertreter: Herr Ü. Alpaslan

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friesland: Wohnraumförderung

    Eine Aufstellung aller Antragsunterlagen erhalten Sie von der Wohnraumförderstelle des Landkreises Friesland.

    Eine Aufstellung aller Antragsunterlagen erhalten Sie von der Wohnraumförderstelle des Landkreises Friesland.

    Voraussetzungen

    • Der/die Antragsteller/in hält sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet auf und ist auf längere Dauer in der Lage ist einen selbständigen Haushalt zu führen.
    • Die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum können auf Dauer getragen werden.
    • Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
    • Bei Neubauvorhaben muss der/die Antragsteller/in ein geeignetes Baugrundstück besitzen.
    • Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
    • Bei der energetischen Modernisierung muss das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage der EnEV erreicht werden (KfWEffizienz 100).
    • In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließen. Eigenleistungen können angerechnet werden.
    • Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen
    • Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
    • Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und weitere Informationen
    • Der Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur Förderentscheidung richtet sich nach den Nummern 45 bis 47 Wohnraumförderbestimmung (WFB)

    Bearbeitungsdauer

    Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    • Für Darlehen wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
    • Für Zuschüsse wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.

    Hinweise für Friesland: Wohnraumförderung

    Gebühr grds. 40,00 Euro Bearbeitungsentgelt je Antrag bei der NBank.

    Die Bearbeitung des Antrages bei der Wohnraumförderstelle vor Ort ist kostenlos.

    Gebühr grds. 40,00 Euro Bearbeitungsentgelt je Antrag bei der NBank.

    Die Bearbeitung des Antrages bei der Wohnraumförderstelle vor Ort ist kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 21.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Bau eines Eigenheimes, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)