Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.
Beschreibung
Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.
Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert werden
- der Neubau,
- der Erwerb,
- die Modernisierung
- die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum
für
- Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
oder
- Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.
Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Hinweise für Delmenhorst: Wohnungsbauförderung für selbstgenutztes Wohneigentum
Zuständig ist immer die Wohnungsbauförderungsstelle, in deren Bereich sich das zu fördernde Objekt befindet.
Zuständig ist immer die Wohnungsbauförderungsstelle, in deren Bereich sich das zu fördernde Objekt befindet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen
Beschreibung
Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
Adresse
Postanschrift
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr Mittwoch und Freitag: geschlossen oder nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
Internet
Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen
Beschreibung
Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
Adresse
Postanschrift
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Kontakt
E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
Internet
Wohngeld und Wohnungsbauförderungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr Wohnungsbauförderung: nach Terminvereinbarung
Kontaktperson
Frau Gädje
Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen
Beschreibung
Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
Adresse
Postanschrift
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Kontakt
E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
Internet
Soziale Leistungen
Beschreibung
Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Kontakt
E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
Kontaktperson
Frau Gädje
Stichwörter
Sozialamt
Voraussetzungen
- Der/die Antragsteller/in hält sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet auf und ist auf längere Dauer in der Lage ist einen selbständigen Haushalt zu führen.
- Die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum können auf Dauer getragen werden.
- Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
- Bei Neubauvorhaben muss der/die Antragsteller/in ein geeignetes Baugrundstück besitzen.
- Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
- Bei der energetischen Modernisierung muss das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage der EnEV erreicht werden (KfWEffizienz 100).
- In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließen. Eigenleistungen können angerechnet werden.
- Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen
- Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
- Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und weitere Informationen
- Der Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur Förderentscheidung richtet sich nach den Nummern 45 bis 47 Wohnraumförderbestimmung (WFB)
Bearbeitungsdauer
Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
- Für Darlehen wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
- Für Zuschüsse wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 21.08.2020
Stichwörter
Bau eines Eigenheimes, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum