Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert werden

    • der Neubau,
    • der Erwerb,
    • die Modernisierung
    • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    für

    • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

    oder

    • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Hinweise für Kirchlinteln: Wohnraumförderung

    Allgemeine Informationen

    Die Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Verden berät Sie zu den jeweils aktuellen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen. Darüber hinaus können Hinweise zu weiteren Förderungsmöglichkeiten im Bereich des Wohnungsbaus (z. B. Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Förderung des Mietwohnungsbaus) erfragt werden.

    Nach dem derzeit geltenden Förderprogramm des Landes Niedersachsen werden bei Erfüllung der Voraussetzungen als Eigentumsmaßnahme folgende Vorhaben gefördert:

    • Neubau (mindestens KfW-Effizienzhaus 100) bzw. Erwerb und Kauf von Wohnhäusern
      Wichtig: Bei Neubauvorhaben ist der Nachweis eines Baugrundstücks erforderlich (Kaufvertrag, Eigentumsnachweis, bestätigte Zusicherung)
    • Modernisierung von eigengenutztem Wohnraum
    • Energetische Modernisierungen auf Grundlage der EnEV (KfW-Effizienzhaus 100)

    Anträge stellen können Haushalte mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren oder Menschen mit Behinderung. Als Menschen mit Behinderung gelten Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder einer Pflegestufe von 2 oder höher.

    Die maßgeblichen Fördervoraussetzungen sind zu beachten:

    • Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen (§§ 3 und 7 Nieders. Wohnraumförderungsgesetz)
    • "unzureichende" aktuelle Wohnraumverhältnisse (gilt nicht bei Erwerb von bisher eigengenutztem Wohnraum)
    • Die finanzielle Belastung muss unter Berücksichtigung der Förderung auf Dauer tragbar sein.
    • Die Eigenleistungen (z. B. Bargeld, Guthaben, Sach- und Arbeitsleistungen) sollen 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Maximal 5 Prozent der Gesamtkosten dürfen als Sach- und Arbeitsleistungen erbracht werden.
    • Eine angemessene Unterbringung des Haushaltes muss gewährleistet sein
    • Die Größe für Kinder- und Jugendzimmer sollten für ein Kind mindestens 10 qm, für zwei Kinder mindestens 15 qm betragen.

    Ausschlusskriterien sind:

    • Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden.
    • Vorhaben mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 10.000 EUR werden nicht gefördert.

    Zuständigkeiten:
    Für die Wohnungsbauförderung gibt es je nach Ort unterschiedliche Zuständigkeiten:

    • bei Wohnungsbauvorhaben im Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
    • bei Wohnungsbauvorhaben im Gebiet der Stadt Achim: Stadt Achim
    • bei Wohnungsbauvorhaben im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden

    Antragsunterlagen:
    Wegen des erheblichen Umfangs des Antrages und der verschiedenen Förderungsmöglichkeiten ist eine persönliche Beratung durch die Wohnraumförderungsstellen ratsam. Hier erhalten Sie auch Informationen zu einzelnen Förderprogrammen, zu den Fördervoraussetzungen sowie Antragsvordrucke. Darüber hinaus finden Sie auf der Homepage der NBank detaillierte Informationen zum jeweils geltenden Wohnungsbauprogramm sowie zu den Voraussetzungen für einzelne Fördermaßnahmen.

    Der Antrag für Wohnungsbauvorhaben im Kreisgebiet (mit Ausnahme von Verden und Achim) ist bei der Wohraumförderstelle des Landkreises einzureichen. Über die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet die NBank. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kirchlinteln wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Der/die Antragsteller/in hält sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet auf und ist auf längere Dauer in der Lage ist einen selbständigen Haushalt zu führen.
    • Die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum können auf Dauer getragen werden.
    • Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
    • Bei Neubauvorhaben muss der/die Antragsteller/in ein geeignetes Baugrundstück besitzen.
    • Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
    • Bei der energetischen Modernisierung muss das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage der EnEV erreicht werden (KfWEffizienz 100).
    • In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließen. Eigenleistungen können angerechnet werden.
    • Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen
    • Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
    • Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und weitere Informationen
    • Der Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur Förderentscheidung richtet sich nach den Nummern 45 bis 47 Wohnraumförderbestimmung (WFB)

    Bearbeitungsdauer

    Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    • Für Darlehen wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
    • Für Zuschüsse wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 21.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Bau eines Eigenheimes, Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de