Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.
Beschreibung
Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.
Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert werden
- der Neubau,
- der Erwerb,
- die Modernisierung
- die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum
für
- Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
oder
- Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.
Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Hinweise für Hambergen: Wohnraumförderung
Die Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Osterholz berät Sie zu den aktuellen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen.
Z. Zt. wird der
- Neubau
- Aus- oder Umbau
- Kauf und Erwerb
bei kinderreichen Familien (mindestens 2 Kinder, davon muss 1 Kind unter 15 Jahre sein) sowie Schwerbehinderten (abhängig von Art und Grad der Behinderung) mit niedrigem Einkommen unterstützt.
Ein weiterer Schwerpunkt der derzeitigen Förderung liegt beim Bau von
- Mietwohnungen für Schwerbehinderte und Wohngruppen
- Altenwohnungen für Wohnungssuchende mit begrenztem Einkommen.
Die Voraussetzungen zu den einzelnen Fördermaßnahmen sind in dem jeweils geltenden Wohnungsbauprogramm festgeschrieben.
Die Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Osterholz berät Sie zu den aktuellen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen.
Z. Zt. wird der
- Neubau
- Aus- oder Umbau
- Kauf und Erwerb
bei kinderreichen Familien (mindestens 2 Kinder, davon muss 1 Kind unter 15 Jahre sein) sowie Schwerbehinderten (abhängig von Art und Grad der Behinderung) mit niedrigem Einkommen unterstützt.
Ein weiterer Schwerpunkt der derzeitigen Förderung liegt beim Bau von
- Mietwohnungen für Schwerbehinderte und Wohngruppen
- Altenwohnungen für Wohnungssuchende mit begrenztem Einkommen.
Die Voraussetzungen zu den einzelnen Fördermaßnahmen sind in dem jeweils geltenden Wohnungsbauprogramm festgeschrieben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Hambergen: Wohnraumförderung
Falls Sie ein Wohnraumvorhaben in Osterholz-Scharmbeck planen, ist die Stadtverwaltung für Sie zuständig (s. unten).
Falls Sie ein Wohnraumvorhaben in Osterholz-Scharmbeck planen, ist die Stadtverwaltung für Sie zuständig (s. unten).
Ansprechpartner
Sachgebiet Wohngeld
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sonnenburg
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hambergen: Wohnraumförderung
Die für die abschließende Vergabe von Fördermitteln zuständige NBank in Hannover hat die Voraussetzungen für eine Förderung in verschiedenen Merkblättern zusammengefasst.
Nutzen Sie bitte den Link zu den Seiten der NBank (s. unten)
Die für die abschließende Vergabe von Fördermitteln zuständige NBank in Hannover hat die Voraussetzungen für eine Förderung in verschiedenen Merkblättern zusammengefasst.
Nutzen Sie bitte den Link zu den Seiten der NBank (s. unten)
Formulare
Hinweise für Hambergen: Wohnraumförderung
Die Anträge bzw. Voranträge können Sie bei der Wohnraumförderungsstelle des Landkreises anfordern oder auf der Internetseite der NBank in Hannover abrufen.
Die Anträge bzw. Voranträge können Sie bei der Wohnraumförderungsstelle des Landkreises anfordern oder auf der Internetseite der NBank in Hannover abrufen.
Voraussetzungen
- Der/die Antragsteller/in hält sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet auf und ist auf längere Dauer in der Lage ist einen selbständigen Haushalt zu führen.
- Die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum können auf Dauer getragen werden.
- Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
- Bei Neubauvorhaben muss der/die Antragsteller/in ein geeignetes Baugrundstück besitzen.
- Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
- Bei der energetischen Modernisierung muss das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage der EnEV erreicht werden (KfWEffizienz 100).
- In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließen. Eigenleistungen können angerechnet werden.
- Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen
- Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
- Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und weitere Informationen
- Der Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur Förderentscheidung richtet sich nach den Nummern 45 bis 47 Wohnraumförderbestimmung (WFB)
Bearbeitungsdauer
Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
- Für Darlehen wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
- Für Zuschüsse wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
Weitere Informationen
Hinweise für Hambergen: Wohnraumförderung
- Stadt Osterholz-Scharmbeck
- Rathaus Stadt Osterholz-ScharmbeckDie Stadt Osterholz-Scharmbeck
- Stadt Osterholz-Scharmbeck
- Rathaus Stadt Osterholz-ScharmbeckDie Stadt Osterholz-Scharmbeck
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 21.08.2020
Stichwörter
Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Bau eines Eigenheimes, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
Metainformation
- Ursprungsportal: Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
- Ursprungsportal: Wohnraumförderung in Schwanewede
- Ursprungsportal: Wohnraumförderung in Lilienthal
- Ursprungsportal: Wohnraumförderung in Worpswede
- Ursprungsportal: Wohnraumförderung in Hambergen
- Ursprungsportal: Wohnraumförderung in Ritterhude
- Ursprungsportal: Wohnraumförderung in Grasberg
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