Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert werden

    • der Neubau,
    • der Erwerb,
    • die Modernisierung
    • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    für

    • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

    oder

    • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Hinweise für Winsen (Luhe): Wohnungsbau Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder Ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, kann Sie diese Förderung bei Ihrem Vorhaben unterstützen.

    Bei der Förderung handelt es sich um ein zunächst zinsloses Darlehen bis maximal 75.000 Euro.

    Die maximale Höhe des Darlehens erhöht sich für jedes zum Haushalt gehörende Kind und für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung um 7.500 Euro.

    Darüber hinaus kann für jedes zum Haushalt rechnende Kind und für jeden zum Haushalt rechnenden Menschen mit Behinderung ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 3000 Euro beantragt werden.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Winsen (Luhe) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Der/die Antragsteller/in hält sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet auf und ist auf längere Dauer in der Lage ist einen selbständigen Haushalt zu führen.
    • Die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum können auf Dauer getragen werden.
    • Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
    • Bei Neubauvorhaben muss der/die Antragsteller/in ein geeignetes Baugrundstück besitzen.
    • Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
    • Bei der energetischen Modernisierung muss das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage der EnEV erreicht werden (KfWEffizienz 100).
    • In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließen. Eigenleistungen können angerechnet werden.
    • Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen
    • Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
    • Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und weitere Informationen
    • Der Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur Förderentscheidung richtet sich nach den Nummern 45 bis 47 Wohnraumförderbestimmung (WFB)

    Hinweise für Winsen (Luhe): Wohnungsbau Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Das wird gefördert

    · Neubau von Wohneigentum

    · Erwerb vorhandenen Wohnraums

    · Modernisierungsmaßnahmen

    zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes

    zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse.

    zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser

    zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation

    bei denen unter wesentlichen Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z.B. altersgerechtes bzw. barrierefreies Wohnen)

    zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels.

    Der Wohnraum muss nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.

    · Energetische Modernisierung

    Es handelt sich hierbei um eine bauliche Gesamtmaßnahme an oder in einem Wohngebäude mit dem Ziel, einen höherwertigen energetischen Standard zu erreichen.

    Dazu gehören insbesondere:

    nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, oder der Kellerdecke

    Erneuerung der Fenster und Außentüren

    Erneuerung der Heiztechnik

    Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger

    Der Wohnraum muss nach der energetischen Modernisierung mindestens das energetische Niveau eines KFW-Effizienzhauses 70 erreichen!

    Nähere Informationen zu der Förderung, den Förderleistungen und dem Ablauf des Antragsverfahrens erhalten S ie auf Eigentumsförderung - NBank oder bei der für den Standort der Baumaßnahme zuständigen Wohnraumförderstelle.

    Wohnen Sie z.B. in der Stadt Winsen (Luhe) oder beabsichtigen Sie Wohnraum in Winsen (Luhe) zu erwerben, dann wenden Sie sich bitte an die Wohnraumförderstelle der Stadt Winsen (Luhe).

    Bearbeitungsdauer

    Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    • Für Darlehen wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
    • Für Zuschüsse wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Winsen (Luhe): Wohnungsbau Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Wir begleiten Sie durch das Antragsverfahren und leiten den bewilligungsreifen Antrag an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank weiter.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 21.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Bau eines Eigenheimes, Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Bau von selbst genutztem Wohneigentum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de