Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert werden

    • der Neubau,
    • der Erwerb,
    • die Modernisierung
    • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    für

    • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

    oder

    • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Hinweise für Rosengarten: Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen, zu erwerben oder zu modernisieren, können Sie verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Rosengarten: Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
    Günther-Wagner-Allee 12-16
    30177 Hannover
    Telefon: 0511 30031-333
    Telefax: 0511 30031-11333
    E-Mail: beratung@nbank.de
    Homepage: http://www.nbank.de

    KfW Bankengruppe
    Palrnengartenstraße 5-9
    60325 Frankfurt am Main
    Telefon: 069 74310
    Telefax: 069 7 4312944
    E-Mail: info@kfw.de
    Homepage: http://www.kfw.de

    KfW Niederlassung Berlin
    Charlottenstraße 33/33a
    10117 Berlin
    Telefon: 030 202640
    Telefax: 030 202645188
    E-Mail: info@kfw.de
    Homepage: http://www.kfw.de

    KfW Niederlassung Bonn
    Ludwig-Erhard-Platz 1-3
    53179 Bonn
    Telefon: 0228 8310
    Telefax: 0228 8319500
    E-Mail: info@kfw.de
    Homepage: http://www.kfw.de

    Ansprechpartner

    Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Anfahrt über Schlossring 12! Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Do 08:30 bis 16:00 Uhr Fr 08:30 bis 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Fax: +49 4171 693-99600

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    E-Mail: bauen@lkharburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Der/die Antragsteller/in hält sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet auf und ist auf längere Dauer in der Lage ist einen selbständigen Haushalt zu führen.
    • Die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum können auf Dauer getragen werden.
    • Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
    • Bei Neubauvorhaben muss der/die Antragsteller/in ein geeignetes Baugrundstück besitzen.
    • Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
    • Bei der energetischen Modernisierung muss das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage der EnEV erreicht werden (KfWEffizienz 100).
    • In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließen. Eigenleistungen können angerechnet werden.
    • Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen
    • Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen 

    Hinweise für Rosengarten: Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Wer kann Anträge stellen?

    • Haushalte mit mindestens 1 Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderung gehört

    Was kann gefördert werden?

    • Neubau
    • Erwerb
    • Modernisierungsmaßnahmen
    • energetische Modernisierung auf Grundlage der EnEV (KfW-Effizienzhaus 100)


    Voraussetzungen

    • Das Einkommen darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen.
    • Die derzeitigen Wohnverhältnisse müssen unzureichend sein.
    • Die finanzielle Belastung muss unter Berücksichtigung der Förderung auf Dauer tragbar sein.
    • Die Eigenleistungen sollen 15 % der Gesamtkosten betragen.


    Bereits begonnene Vorhaben (Baubeginn bzw. Abschluss Kaufvertrag) dürfen nicht gefördert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
    • Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und weitere Informationen
    • Der Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur Förderentscheidung richtet sich nach den Nummern 45 bis 47 Wohnraumförderbestimmung (WFB)

    Hinweise für Rosengarten: Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen
    Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Bearbeitungsdauer

    Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    • Für Darlehen wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
    • Für Zuschüsse wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 21.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Bau eines Eigenheimes, Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation