Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert werden

    • der Neubau,
    • der Erwerb,
    • die Modernisierung
    • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    für

    • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

    oder

    • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Hinweise für Garbsen: Wohnraumförderung

    Allgemeine Informationen

    Die Region Hannover und auch das Land Niedersachsen haben verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um dem wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden. Förderprogramme gibt es für Bestandsimmobilien und Neubauvorhaben. Diese stellen wir Ihnen nachfolgend kurz vor:

    Förderprogramme für Bestandsimmobilien
    Mit der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen im Wohnungsbestand bietet die Region Hannover Vermieterinnen und Vermietern ein attraktives Förderpaket. Erklärtes Ziel der Region Hannover und der Stadt Garbsen ist es, ausreichend Wohnraum für einkommensschwache und sozial benachteiligte Haushalte zu schaffen.

    Höhe der Förderung:

    • bis zu 2,50 Euro/m² Wohnfläche/Monat der gewählten Bindungslaufzeit, ausgezahlt als Einmalbetrag nach Abschluss eines Mietvertrages und erfolgtem Bezug der Wohnung.
    • bis zu 10.000 Euro für Maßnahmen zur Wohnraumqualifizierung und

    -anpassung

    • bei Mietmindereinnahmen zwischen zwei Mietverhältnissen: Ausgleich von bis zu drei Monaten in Höhe der Nettokaltmiete.
    • bis zu 10.000 Euro Instandsetzungskosten je notwendiger Maßnahme.
    • Mietausfallgarantie innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss des Mietvertrags.

    Förderbedingungen:
    Der Vermietende räumt der Region Hannover das Belegungsrecht an dem aktuell freien Wohnraum für einen Zeitraum zwischen 5 und 30 Jahren ein. Geförderter Mietwohnraum wird für die Dauer der Bindungslaufzeit an Personen mit geringem Einkommen, vorrangig aus der genannten Zielgruppe, vermietet. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen wird durch die Mieterin oder den Mieter mit einem von der Kommune ausgestellten Wohnberechtigungsschein (B-Schein) nachgewiesen. Die Nettokaltmiete darf sowohl die ortsübliche Vergleichsmiete als auch die sozialhilferechtliche Mietobergrenze während der Dauer der Bindung nicht übersteigen.


    Bei Interesse an einer Förderung wenden Sie sich gern an die Region Hannover:
    Region Hannover
    Fachbereich Soziales, Team Wohnen
    Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
    Telefon 0511 616 24905
    E-Mail: wohnraumfoerderung@region-hannover.de

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zur Wohnraumförderung der Region Hannover.


    Auch das Land Niedersachsen bietet mit der NBank eine Förderung zum Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen an.
    Diese Förderung unterstützt Sie bei der Einräumung von Belegungsrechten (Miet- und Belegungsbindung) im ungebundenen Mietwohnungsbestand für Haushalte mit geringem Einkommen.

    Höhe der Förderung:

    • 2,00 Euro/m² Wohnfläche/Monat bei einer mind. 5-jährigen Belegungs- und Mietbindung
    • 2,50 Euro/m² Wohnfläche/Monat bei einer mind. 10-jährigen Belegungs- und Mietbindung

    Förderbedingungen:
    Die angebotenen Mietwohnungen müssen zur Vermietung als Wohnraum frei sein, wurden nicht mit Wohnraumfördermitteln oder mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert, unterliegen keinen anderen Belegungsbindungen, sind in sich abgeschlossen sowie zur dauerhaften Wohnnutzung bestimmt, gut erhalten und geeignet und verfügen über eine Zentral-/Etagenheizung, Küche sowie ein Bad mit Badewanne oder Dusche und Toilette. Die Miethöhe ist ab erstmaliger Belegung mit einem wohnberechtigten Haushalt für die Dauer von drei Jahren festgeschrieben auf derzeit 6,40 Euro/m² Wohnfläche/Monat (Nettokaltmiete).

    Bei Interesse an einer Förderung wenden Sie sich gern an die NBank:
    Telefon 0511 30031 9333
    E-Mail: beratung@nbank.de

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zur Mietwohnraumförderung der NBank.


    Förderprogramme für Neubauvorhaben
    Mit dem Wohnraumförderprogramm unterstützt die Region Hannover den Neubau, die Änderung und Erweiterung von Miet- und Genossenschaftswohnraum im Regionsgebiet. Ziel ist die Erhöhung des Anteils bezahlbarer Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen und die Anpassung des Mietwohnungsbestandes zum Erhalt von Wohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen.

    Was wird gefördert?
    Gefördert werden folgende Maßnahmen:

    • Mietwohnungsbau: Neubau, Änderung und Erweiterung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
    • Änderung: bauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Mietwohnungsbestand

    Wer wird gefördert?
    Antragsberechtigt für Mietwohnungsbauförderung sind Investierende sowie Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks.

    Welche Bindungen entstehen durch die Förderung?
    Für geförderte Mietwohnungen gilt in den ersten drei Jahren ab Bezugsfertigkeit eine maximale Nettokaltmiete von 5,60 Euro/m² Wohnfläche/Monat für Berechtigte mit geringem Einkommen und von 6,50 Euro/m² Wohnfläche/Monat für Berechtigte mit mittlerem Einkommen. Geförderte Mietwohnungen dürfen für die Dauer der Miet- und Belegungsbindung von 35 bzw. 30 Jahren nur an den jeweiligen Personenkreis vermietet werden. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen ist durch den Mieter mit einem von der Kommune ausgestellten Wohnberechtigungsschein (B-Schein) nachzuweisen.

    Bei Interesse an einer Förderung wenden Sie sich gern an die Region Hannover:
    Region Hannover
    Fachbereich Soziales, Team Wohnen
    Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
    Telefon 0511 616 23122
    E-Mail: wohnraumfoerderung@region-hannover.de

    Weitere Informationen stehen zum Download auf der Seite der Region Hannover bereit.


    Das Land Niedersachsen bietet mit dem Programm der Allgemeinen Mietwohnraumförderung der NBank weitreichende Fördermöglichkeiten an.

    Diese Förderung unterstützt Sie beim Neubau von Mietwohnungen sowie der Änderung und Erweiterung von Gebäuden.

    Übersicht:

    • Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und Erweiterung von Gebäuden
    • zunächst zinslose Darlehen
    • Tilgungsnachlass von 30 % bei einer Belegung mit Berechtigten mit geringem Einkommen

    Wer kann Anträge stellen?
    Investoren können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.

    Was wird gefördert?

    • allgemeiner Mietwohnraum
    • Mietwohnraum für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und besondere Bedarfsgruppen

    Bei Interesse an einer Förderung wenden Sie sich gern an die NBank:
    Telefon 0511 30031 9333
    E-Mail: beratung@nbank.de

    Weitere Informationen zur Allgemeinen Mietwohnraumförderung erhalten Sie auf der Seite der NBank.

    Bei der Stadt Garbsen stehen Ihnen zu den vorgenannten Förderprogrammen unter folgenden Telefonnummern Ansprechpartner zur Verfügung:
    05131 707 282
    05131 707 238
    05131 707 289



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziale Angelegenheiten, Beratung und Senioren -32.2-

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30823 Garbsen

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50.16 - Team Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61623122

    Fax: 0511 6161121075

    E-Mail: wohnraumfoerderung@region-hannover.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebäudezugänge Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Der/die Antragsteller/in hält sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet auf und ist auf längere Dauer in der Lage ist einen selbständigen Haushalt zu führen.
    • Die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum können auf Dauer getragen werden.
    • Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
    • Bei Neubauvorhaben muss der/die Antragsteller/in ein geeignetes Baugrundstück besitzen.
    • Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
    • Bei der energetischen Modernisierung muss das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage der EnEV erreicht werden (KfWEffizienz 100).
    • In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließen. Eigenleistungen können angerechnet werden.
    • Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen
    • Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
    • Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und weitere Informationen
    • Der Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur Förderentscheidung richtet sich nach den Nummern 45 bis 47 Wohnraumförderbestimmung (WFB)

    Bearbeitungsdauer

    Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    • Für Darlehen wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
    • Für Zuschüsse wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 21.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation