Wohngeld Feststellung

    Wohngeld erstmalig oder neu beantragen

    Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.

    Beschreibung

    Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können Wohngeld als

    • Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder Untermieterinnen und Untermieter von Wohnraum oder für Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes (Heimbewohner im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes; hierzu zählen auch Menschen mit Behinderungen, die zur Erbringung von Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen nicht nur vorübergehend aufgenommen sind) oder als
    • Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

    beantragen.

    Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist der Fall, wenn Sie bereits

    • Bürgergeld oder
    • Grundsicherung im Alter oder
    • bei Erwerbsminderung oder
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
    • eine andere Transferleistung beziehen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.

    Hinweise für Braunschweig: Wohngeld (IES:Braunschweig)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Süd

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den  Stadtbezirksrat 211 - Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Adresse

    Postanschrift

    Stöckheimer Markt 1

    38124 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    * Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung*) * Dienstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung*) * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung*) * Donnerstag: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Nur mit

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Fax: 0531 2611502

    Telefon Festnetz: 0531 2611500

    E-Mail: verwaltungsstelle.stoeckheim@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle West

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Adresse

    Postanschrift

    Kleine Grubestraße 3

    38122 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    * Montag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung*) * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung*) * Mittwoch: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung*) * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Nur mit

    Kontakt

    Fax: 0531 2891520

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 0531 289150

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: verwaltungsstelle.broitzem@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Nord

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330  Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden, Rühme und Thune wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Adresse

    Postanschrift

    Veltenhöfer Straße 3

    38110 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    * Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung*) * Dienstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung*) * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung*) * Donnerstag: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Nur mit

    Kontakt

    Fax: 05307 940232

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Telefon Festnetz: 05307 940230

    E-Mail: verwaltungsstelle.wenden@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten

    Beschreibung

    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Seele-Straße 7

    38122 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1) Kontakt mit uns auf. Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. * Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4706099

    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bürgerberatung

    Adresse

    Postanschrift

    Steinweg 19

    38100 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    * Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorherigerTerminvereinbarung möglich. * Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail (buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf. In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten in der Bürgerberatung SteinwegTerminvereinbarung e

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4706034

    Telefon Festnetz: 0531 4702937

    E-Mail: buergerberatung@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Ost

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Ost in Querum betreut die Stadtbezirksräte 111 - Hondelage-Volkmarode, 112 - Wabe-Schunter-Beberbach und 212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode-. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Bienrode, Mascherode und Rautheim wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Adresse

    Postanschrift

    Volkmaroder Straße 8 B

    38104 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    * Montag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung*) * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung*) * Mittwoch: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung*) * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Nur mit

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Fax: 0531 4703630

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Telefon Festnetz: 0531 4703628

    E-Mail: verwaltungsstelle.querum@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Süd

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den  Stadtbezirksrat 211 - Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Fax: 0531 2611502

    Telefon Festnetz: 0531 2611500

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: verwaltungsstelle.stoeckheim@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle West

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 0531 289150

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 2891520

    E-Mail: verwaltungsstelle.broitzem@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten

    Beschreibung

    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte * Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin. * Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin. * Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel 470 6072). Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1) Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten: * Montag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr *) * Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) * Donnerstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr *) * Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) *) Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung Terminvereinbarungen sind möglich unter => Online-Reservierung oder telefonisch unter 0531 470-1 bzw. Behördenrufnummer 115 Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. * Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen * Otto-von-Guericke-Straße * Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier. Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Die gesamte Abteilung Bürgerangelegenheiten bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen * 24.12.2022 (Heiligabend) * 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) * 01.01.2023 (Neujahr) * 07.04.2023 (Karfreitag) * 08.04.2023 (Karsamstag) * 10.04.2023 (Ostermontag) * 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai)

    Kontakt

    Fax: 0531 4706099

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinweg 19

    38100 Braunschweig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorherigerTerminvereinbarung möglich. * Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail (buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf. In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten in der Bürgerberatung SteinwegTerminvereinbarung erforderlich für: * Pass- und Ausweisangelegenheiten * Meldeangelegenheiten * Bewohnerparkausweise * sowie für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Wohngeld oder Grundsicherung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4706034

    Telefon Festnetz: 0531 4702937

    E-Mail: buergerberatung@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Ost

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Ost in Querum betreut die Stadtbezirksräte 111 - Hondelage-Volkmarode, 112 - Wabe-Schunter-Beberbach und 212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode-. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Bienrode, Mascherode und Rautheim wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Adresse

    Hausanschrift

    Volkmaroder Straße 8 B

    38104 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 0531 4703628

    Fax: 0531 4703630

    E-Mail: verwaltungsstelle.querum@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle West

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Fax: 0531 2891520

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Telefon Festnetz: 0531 289150

    E-Mail: verwaltungsstelle.broitzem@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Ost

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Ost in Querum betreut die Stadtbezirksräte 111 - Hondelage-Volkmarode, 112 - Wabe-Schunter-Beberbach und 212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode-. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Bienrode, Mascherode und Rautheim wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Adresse

    Hausanschrift

    Volkmaroder Straße 8 B

    38104 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: 0531 4703630

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Telefon Festnetz: 0531 4703628

    Telefon Festnetz: 0531 115

    E-Mail: verwaltungsstelle.querum@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Süd

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den  Stadtbezirksrat 211 - Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 2611500

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 2611502

    E-Mail: verwaltungsstelle.stoeckheim@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle West

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 0531 289150

    Fax: 0531 2891520

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: verwaltungsstelle.broitzem@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Nord

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330  Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden, Rühme und Thune wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Telefon Festnetz: 05307 940230

    Fax: 05307 940232

    E-Mail: verwaltungsstelle.wenden@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten

    Beschreibung

    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte * Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin. * Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin. * Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel 470 6072). Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1) Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten: * Montag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr *) * Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) * Donnerstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr *) * Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) *) Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung Terminvereinbarungen sind möglich unter => Online-Reservierung oder telefonisch unter 0531 470-1 bzw. Behördenrufnummer 115 Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. * Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen * Otto-von-Guericke-Straße * Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier. Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Die gesamte Abteilung Bürgerangelegenheiten bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen * 24.12.2022 (Heiligabend) * 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) * 01.01.2023 (Neujahr) * 07.04.2023 (Karfreitag) * 08.04.2023 (Karsamstag) * 10.04.2023 (Ostermontag) * 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4706099

    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinweg 19

    38100 Braunschweig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorherigerTerminvereinbarung möglich. * Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail (buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf. In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten in der Bürgerberatung SteinwegTerminvereinbarung erforderlich für: * Pass- und Ausweisangelegenheiten * Meldeangelegenheiten * Bewohnerparkausweise * sowie für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Wohngeld oder Grundsicherung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4702937

    Telefon Festnetz: 0531 4706034

    E-Mail: buergerberatung@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Süd

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den  Stadtbezirksrat 211 - Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Kontakt

    Fax: 0531 2611502

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 0531 2611500

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: verwaltungsstelle.stoeckheim@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle West

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 289150

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 2891520

    E-Mail: verwaltungsstelle.broitzem@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten

    Beschreibung

    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte * Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin. * Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin. * Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel 470 6072). Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1) Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten: * Montag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr *) * Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) * Donnerstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr *) * Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) *) Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung Terminvereinbarungen sind möglich unter => Online-Reservierung oder telefonisch unter 0531 470-1 bzw. Behördenrufnummer 115 Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. * Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen * Otto-von-Guericke-Straße * Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier. Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Die gesamte Abteilung Bürgerangelegenheiten bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen * 24.12.2022 (Heiligabend) * 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) * 01.01.2023 (Neujahr) * 07.04.2023 (Karfreitag) * 08.04.2023 (Karsamstag) * 10.04.2023 (Ostermontag) * 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai)

    Kontakt

    Fax: 0531 4706099

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinweg 19

    38100 Braunschweig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorherigerTerminvereinbarung möglich. * Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail (buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf. In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten in der Bürgerberatung SteinwegTerminvereinbarung erforderlich für: * Pass- und Ausweisangelegenheiten * Meldeangelegenheiten * Bewohnerparkausweise * sowie für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Wohngeld oder Grundsicherung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4706034

    Telefon Festnetz: 0531 4702937

    E-Mail: buergerberatung@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Ost

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Ost in Querum betreut die Stadtbezirksräte 111 - Hondelage-Volkmarode, 112 - Wabe-Schunter-Beberbach und 212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode-. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Bienrode, Mascherode und Rautheim wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Adresse

    Hausanschrift

    Volkmaroder Straße 8 B

    38104 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: 0531 4703630

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Telefon Festnetz: 0531 4703628

    E-Mail: verwaltungsstelle.querum@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Wohngeldstelle

    Beschreibung

    In der Stelle können Sie einen Zuschuss zu Ihren Mietkosten oder Belastungen für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung beantragen.

    Außerdem können Sie dort für Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen.

    Adresse

    Postanschrift

    Naumburgstraße 25

    38124 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Achtung geänderte Öffnungszeiten ab 01.11.2023! Wir sind an folgenden Tagen gern persönlich für Sie da: * Montag: 9.00 bis 12.30 Uhr * Mittwoch: 9.00 bis 12.30 Uhr * Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr * und nach telefonischer Vereinbarung Da eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich ist, vereinbaren Sie bitte mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter:in vorher einen Termin. Für Fragen zu Ihrem Wohngeldanspruch oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter folgenden Nummern zur Verfügung: * Buchstaben A - F, V *

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4705050

    Fax: 0531 4705070

    E-Mail: wohngeld@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Braunschweig - Wohngeldstelle

    Beschreibung

    In der Stelle können Sie einen Zuschuss zu Ihren Mietkosten oder Belastungen für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung beantragen.

    Außerdem können Sie dort für Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen.

    Öffnungszeiten

    Achtung geänderte Öffnungszeiten ab 01.11.2023! Wir sind an folgenden Tagen gern persönlich für Sie da: * Montag: 9.00 bis 12.30 Uhr * Mittwoch: 9.00 bis 12.30 Uhr * Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr * und nach telefonischer Vereinbarung Da eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich ist, vereinbaren Sie bitte mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter:in vorher einen Termin. Für Fragen zu Ihrem Wohngeldanspruch oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter folgenden Nummern zur Verfügung: * Buchstaben A - F, V * Buchstaben G, W - Y * Buchstaben H und Z * Buchstaben I - O * Buchstaben P - U * Heimbewohner * Studenten/Auszubildende

    Kontakt

    Fax: 0531 4705070

    Telefon Festnetz: 0531 4705050

    E-Mail: wohngeld@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Nord

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330  Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden, Rühme und Thune wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05307 940230

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 05307 940232

    Telefon Festnetz: 0531 115

    E-Mail: verwaltungsstelle.wenden@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Nord

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330  Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden, Rühme und Thune wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 05307 940232

    Telefon Festnetz: 05307 940230

    E-Mail: verwaltungsstelle.wenden@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Süd

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den  Stadtbezirksrat 211 - Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 2611502

    Telefon Festnetz: 0531 2611500

    Telefon Festnetz: 0531 115

    E-Mail: verwaltungsstelle.stoeckheim@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Wohngeldstelle

    Beschreibung

    In der Stelle können Sie einen Zuschuss zu Ihren Mietkosten oder Belastungen für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung beantragen.

    Außerdem können Sie dort für Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen.

    Öffnungszeiten

    Achtung geänderte Öffnungszeiten ab 01.11.2023! Wir sind an folgenden Tagen gern persönlich für Sie da: * Montag: 9.00 bis 12.30 Uhr * Mittwoch: 9.00 bis 12.30 Uhr * Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr * und nach telefonischer Vereinbarung Da eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich ist, vereinbaren Sie bitte mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter:in vorher einen Termin. Für Fragen zu Ihrem Wohngeldanspruch oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter folgenden Nummern zur Verfügung: * Buchstaben A - F, V * Buchstaben G, W - Y * Buchstaben H und Z * Buchstaben I - O * Buchstaben P - U * Heimbewohner * Studenten/Auszubildende

    Kontakt

    Fax: 0531 4705070

    Telefon Festnetz: 0531 4705050

    E-Mail: wohngeld@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten

    Beschreibung

    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte * Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin. * Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin. * Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel 470 6072). Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1) Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten: * Montag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr *) * Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) * Donnerstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr *) * Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) *) Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung Terminvereinbarungen sind möglich unter => Online-Reservierung oder telefonisch unter 0531 470-1 bzw. Behördenrufnummer 115 Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. * Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen * Otto-von-Guericke-Straße * Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier. Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Die gesamte Abteilung Bürgerangelegenheiten bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen * 24.12.2022 (Heiligabend) * 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) * 01.01.2023 (Neujahr) * 07.04.2023 (Karfreitag) * 08.04.2023 (Karsamstag) * 10.04.2023 (Ostermontag) * 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai)

    Kontakt

    Fax: 0531 4706099

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinweg 19

    38100 Braunschweig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorherigerTerminvereinbarung möglich. * Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail (buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf. In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten in der Bürgerberatung SteinwegTerminvereinbarung erforderlich für: * Pass- und Ausweisangelegenheiten * Meldeangelegenheiten * Bewohnerparkausweise * sowie für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Wohngeld oder Grundsicherung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4706034

    Telefon Festnetz: 0531 4702937

    E-Mail: buergerberatung@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Wohngeldstelle

    Beschreibung

    In der Stelle können Sie einen Zuschuss zu Ihren Mietkosten oder Belastungen für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung beantragen.

    Außerdem können Sie dort für Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen.

    Öffnungszeiten

    Achtung geänderte Öffnungszeiten ab 01.11.2023! Wir sind an folgenden Tagen gern persönlich für Sie da: * Montag: 9.00 bis 12.30 Uhr * Mittwoch: 9.00 bis 12.30 Uhr * Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr * und nach telefonischer Vereinbarung Da eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich ist, vereinbaren Sie bitte mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter:in vorher einen Termin. Für Fragen zu Ihrem Wohngeldanspruch oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter folgenden Nummern zur Verfügung: * Buchstaben A - F, V * Buchstaben G, W - Y * Buchstaben H und Z * Buchstaben I - O * Buchstaben P - U * Heimbewohner * Studenten/Auszubildende

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4705050

    Fax: 0531 4705070

    E-Mail: wohngeld@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Wohngeldstelle

    Beschreibung

    In der Stelle können Sie einen Zuschuss zu Ihren Mietkosten oder Belastungen für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung beantragen.

    Außerdem können Sie dort für Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen.

    Öffnungszeiten

    Achtung geänderte Öffnungszeiten ab 01.11.2023! Wir sind an folgenden Tagen gern persönlich für Sie da: * Montag: 9.00 bis 12.30 Uhr * Mittwoch: 9.00 bis 12.30 Uhr * Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr * und nach telefonischer Vereinbarung Da eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich ist, vereinbaren Sie bitte mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter:in vorher einen Termin. Für Fragen zu Ihrem Wohngeldanspruch oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter folgenden Nummern zur Verfügung: * Buchstaben A - F, V * Buchstaben G, W - Y * Buchstaben H und Z * Buchstaben I - O * Buchstaben P - U * Heimbewohner * Studenten/Auszubildende

    Kontakt

    Fax: 0531 4705070

    Telefon Festnetz: 0531 4705050

    E-Mail: wohngeld@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Ost

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Ost in Querum betreut die Stadtbezirksräte 111 - Hondelage-Volkmarode, 112 - Wabe-Schunter-Beberbach und 212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode-. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Bienrode, Mascherode und Rautheim wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Adresse

    Hausanschrift

    Volkmaroder Straße 8 B

    38104 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4703628

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4703630

    E-Mail: verwaltungsstelle.querum@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Nord

    Beschreibung

    Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330  Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden, Rühme und Thune wahrgenommen.

    In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".

    Kontakt

    Fax: 05307 940232

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Telefon Festnetz: 0531 115

    Telefon Festnetz: 05307 940230

    E-Mail: verwaltungsstelle.wenden@braunschweig.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
    Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Setzen Sie sich am besten vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung, um die für Sie erforderlichen Unterlagen zu erfragen. Grundsätzlich müssen Sie folgende Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vorlegen:

    • über Transferleistungen (zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld,
    • erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen,
    • aktuelle Bescheide über Rentenbezüge jeglicher Art,
    • über Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld),
    • Nachweis über Krankengeld sowie sonstige Lohnersatzleistungen,
    • letzter Steuerbescheid (für Selbstständige/Gewerbetreibende).

    Bitte geben Sie zur Sicherheit alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder in Geld oder Geldeswert an, ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht. Sie vermeiden damit unnötige Rückfragen. Die Wohngeldstelle wird dann prüfen, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls sind sonstige Nachweise beizufügen:

    • Immatrikulationsbescheinigung (Studierende),
    • BAföG-Bescheid (Studierende),
    • Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums,
    • Krankenversicherungsnachweis,
    • Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung,
    • Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen,
    • Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen).
    • Bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten ist ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts vorzulegen.
    • Sonstige EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht/EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung vorlegen.

    Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte:

    • Formular Vermieterbescheinigung (wird in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt.)

    Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Formulare/Nachweise:

    • Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
    • Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst (Fremdmittelbescheinigung, letzter Zahlungsbeleg, gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan)
    • Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Baukosten (auch bei Modernisierungen)
    • Grundsteuerbescheid/Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
    • Gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Überlassung von Räumen und Flächen an Dritte
    • Wohnflächenberechnung nach DIN 277 oder der Wohnflächenverordnung (WoFlV, Bauantrag)
    • Gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld
    • Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag

    Voraussetzungen

    Sie müssen als Antragstellerin oder Antragsteller wohngeldberechtigt sein. Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Sie als:

    • Mieterinnen und Mieter von Wohnraum,
    • Untermieterin und Untermieter von Wohnraum,
    • Bewohnerinnen und Bewohner einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
    • Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes,
    • mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
    • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehrere Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen,
    • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem Sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann,
    • Inhaberinnen und Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
    • Frauen, die in Frauenhäusern wohnen, auch wenn sich das Entgelt tageweise bemisst.
    • eine Person, die durch die Obdachlosenbehörde in Obdachlosenunterkünfte oder in Wohnraum Dritter eingewiesen ist, auch wenn das Nutzungsentgelt (welches sich nicht zum Beispiel nach der Anzahl der Tage bemisst oder nach erwachsenen Personen und Kindern gestaffelt ist) an die Obdachlosenbehörde gezahlt wird,

    Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss sind Sie als:

    • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
    • Eigentümerinnen und Eigentümer einer Kleinsiedlung,
    • Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
    • Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann,
    • Inhaberinnen und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes
    • Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung oder auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechtes haben.

    Die Wohnrauminhaberin oder der Wohnrauminhaber muss den Wohnraum bewohnen und die Belastung hierfür aufbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

    Verfahrensablauf

    In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

    Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

    Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

    Fristen

    Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Angaben aller Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich - auch in automatisierter Form - insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.

    Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,

    • ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
    • ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht
    • oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.

    Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

    Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,

    • ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
    • ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
    • ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
      • zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
      • zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
      • zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
    • ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
    • ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.

    Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 28.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Wohngeldberechtigte Person, Unterstützung für Miete, Unterstützung für Eigentum, Zuschuss zu Lasten, Unterstützung für Wohnkosten, Wohngeldberechtigung, Mietzuschuss, Zuschuss zur Miete, Lastenzuschuss, Wohngeldantrag, Wohngeld, Wohngeldanspruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English