Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.
Beschreibung
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können Wohngeld als
- Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder Untermieterinnen und Untermieter von Wohnraum oder für Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes (Heimbewohner im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes; hierzu zählen auch Menschen mit Behinderungen, die zur Erbringung von Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen nicht nur vorübergehend aufgenommen sind) oder als
- Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
beantragen.
Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist der Fall, wenn Sie bereits
- Bürgergeld oder
- Grundsicherung im Alter oder
- bei Erwerbsminderung oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder
- eine andere Transferleistung beziehen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Ansprechpartner
Bezirksgeschäftsstelle Süd
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den Stadtbezirksrat 211 – Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Dienstag: 14:00  Uhr bis 18:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Mittwoch : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Donnerstag : 13:00  Uhr bis 17:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Freitag : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Samstag : 09:00  Uhr bis 12:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat  (Nur mit Terminvereinbarung *) *) Terminvereinbarung : online oder telefonisch (0531 4701 oder 0531 115)
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 2611500
Telefon Festnetz: 0531 4701((Terminvereinbarung))
Telefon Festnetz: 0531 115((Terminvereinbarung))
Fax: 0531 2611502
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Stichwörter
Bezirksgeschäftsstelle Stöckheim, Außenstelle, Aussenstelle, Verwaltungsstelle, Gemeinschaftshäuser, Dorfgemeinschaftshaus, Stöckheim, Leiferde, Viewegsgarten - Bebelhof, Heidberg, Melverode, Südstadt, Rautheim, Mascherode, Geschäftsstelle, Stadtbezirk, Bezirksrat, Bebelhof, Bürgerbüro, Bürgerbüro Stöckheim
Bezirksgeschäftsstelle West
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag : 14:00  Uhr bis 18:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Dienstag: 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Mittwoch : 13:00  Uhr bis 17:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Donnerstag : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Freitag : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Samstag : 09:00  Uhr bis 12:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat  (Nur mit Terminvereinbarung *) *) Terminvereinbarung : online oder telefonisch (0531 4701 oder 0531 115)
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 289150
Telefon Festnetz: 0531 4701((Terminvereinbarung))
Telefon Festnetz: 0531 115((Terminvereinbarung))
Fax: 0531 2891520
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Stichwörter
Bezirksgeschäftsstelle Broitzem, Außenstelle, Aussenstelle, Verwaltungsstelle, Gemeinschaftshäuser, Dorfgemeinschaftshaus, Broitzem, Rüningen, Weststadt, Timmerlah, Geitelde, Stiddien, Geschäftsstelle, Stadtbezirk, Bezirksrat, Bürgerbüro, Bürgerbüro Broitzem
Bezirksgeschäftsstelle Nord
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330 Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden und Thune wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Dienstag: 14:00  Uhr bis 18:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Mittwoch : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Donnerstag : 13:00  Uhr bis 17:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Freitag : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Samstag : 09:00  Uhr bis 12:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat  (Nur mit Terminvereinbarung *) *) Terminvereinbarung : online oder telefonisch (0531 4701 oder 0531 115)
Kontakt
Telefon Festnetz: 05307 940230
Telefon Festnetz: 0531 4701((Terminvereinbarung))
Telefon Festnetz: 0531 115((Terminvereinbarung))
Fax: 05307 940232
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Stichwörter
Außenstelle, Bezirksgeschäftsstelle Wenden, Veltenhof, Rühme, Thune, Harxbüttel, Lamme, Tiergarten, Aussenstelle, Verwaltungsstelle, Lehndorf, Watenbüttel, Nordstadt, Dorfgemeinschaftshaus, Gemeinschaftshäuser, Geschäftsstelle, Stadtbezirk, Bezirksrat, Bürgerbüro, Bürgerbüro Wenden
Allgemeine Bürgerangelegenheiten
Aktuelles
Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten
Beschreibung
Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerservice Bohlweg 33 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1)  Kontakt mit uns auf. Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen  Otto-von-Guericke-Straße Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier . Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch unter 0531 470 6072 an.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 4701((Bürgertelefon))
Fax: 0531 4706099
Kontaktperson
Bürgerservice
Allgemeine Bürgerangelegenheiten
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, einwohneramt, 32.4, Eiwo, meso, passamt, anmeldeamt, bürgercenter, einwohnermeldamt, einwohnmeldeamt, Einwohnermeldeabteilung, einwohnermeldeabteilung, anwohnermeldeamt, Einwohnermelderamt, Meldeamt, Servicecenter, Friedrich-Seele-Str., allgemeine bürgerangelegeneheiten, einwohnermeldemat, Einwohner meldeamt, Bürgerbüro
Bürgerservice
Aktuelles
Die Bürgerberatung heißt ab sofort Bürgerservice. Sie finden uns ab sofort in unseren neuen Räumlichkeiten Bohlweg 33.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerservice Bohlweg 33 sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen  nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail ( buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de ), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf.  In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten und in der Stelle Bürgerservice Bohlweg ist eine Terminvereinbarung erforderlich für:  Pass- und Ausweisangelegenheiten Meldeangelegenheiten Bewohnerparkausweise sowie für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Wohngeld oder Grundsicherung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 4702932
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Stichwörter
Bürgerinfo, Bürgerauskunft, Anmeldung, bürgercenter, buergerberatung, Rathaus, Ausfüllhilfe, Bürgerberatung
Bezirksgeschäftsstelle Ost
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Ost in Querum betreut die Stadtbezirksräte 111 - Hondelage-Volkmarode, 112 - Wabe-Schunter-Beberbach und 212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode-. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Bienrode, Mascherode und Rautheim wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag : 14:00  Uhr bis 18:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Dienstag: 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Mittwoch : 13:00  Uhr bis 17:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Donnerstag : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Freitag : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Samstag : 09:00  Uhr bis 12:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat  (Nur mit Terminvereinbarung *) *) Terminvereinbarung : online oder telefonisch (0531 4701 oder 0531 115)
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 4703628
Telefon Festnetz: 0531 4701((Terminvereinbarung))
Telefon Festnetz: 0531 115((Terminvereinbarung))
Fax: 0531 4703630
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Stichwörter
Bezirksgeschäftsstelle Volkmarode, Außenstelle, Volkmarode, Aussenstelle, Verwaltungsstelle, Dorfgemeinschaftshaus, Gemeinschaftshäuser, Hondelage, Schunteraue, Wabe - Schunter - Beberbach, Geschäftsstelle, Stadtbezirk, Bezirksrat, Bürgerbüro, Bürgerbüro Volkmarode, Querum
Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Süd
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den Stadtbezirksrat 211 – Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
- Braunschweig
Kontakt
E-Mail: verwaltungsstelle.stoeckheim@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 0531 2611500
Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 0531 2611502
Internet
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Braunschweig - Wohngeldstelle
Beschreibung
In der Stelle können Sie einen Zuschuss zu Ihren Mietkosten oder Belastungen für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung beantragen.
Außerdem können Sie dort für Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Achtung geänderte Öffnungszeiten ab 01.11.2023! Wir sind an folgenden Tagen gern persönlich für Sie da: Montag: 9.00 bis 12.30 Uhr Mittwoch: 9.00 bis 12.30 Uhr Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Da eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich ist, vereinbaren Sie bitte mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter:in vorher einen Termin.  Für Fragen zu Ihrem Wohngeldanspruch oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter folgenden Nummern zur Verfügung: Buchs taben A - F, V Buchstaben G, W - Y Buchstaben H und Z Buchstaben I - O Buchstaben P - U Heimbewohner Studenten/Auszubildende
Kontakt
Internet
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle West
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
- Braunschweig
Kontakt
E-Mail: verwaltungsstelle.broitzem@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 0531 289150
Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 0531 2891520
Internet
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Nord
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330 Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden, Rühme und Thune wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
- Braunschweig
Kontakt
E-Mail: verwaltungsstelle.wenden@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 05307 940230
Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 05307 940232
Internet
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten
Aktuelles
Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten
Beschreibung
Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.
Adresse
Hausanschrift
- Braunschweig
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Braunschweig - Bürgerberatung
Aktuelles
Wir weisen darauf hin, dass es aktuell zu Problemen bei Zahlungen mit einer Debit-Karte kommen kann.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen  nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail ( buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de ), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf.  In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten in der Bürgerberatung Steinweg Terminvereinbarung erforderlich für:  Pass- und Ausweisangelegenheiten Meldeangelegenheiten Bewohnerparkausweise sowie für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Wohngeld oder Grundsicherung
Kontakt
Internet
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Ost
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Ost in Querum betreut die Stadtbezirksräte 111 - Hondelage-Volkmarode, 112 - Wabe-Schunter-Beberbach und 212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode-. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Bienrode, Mascherode und Rautheim wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
38104 Braunschweig
Kontakt
E-Mail: verwaltungsstelle.querum@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 0531 4703628
Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 0531 4703630
Internet
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Süd
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den Stadtbezirksrat 211 – Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
- Braunschweig
Kontakt
E-Mail: verwaltungsstelle.stoeckheim@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 0531 2611500
Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 0531 2611502
Internet
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Braunschweig - Wohngeldstelle
Beschreibung
In der Stelle können Sie einen Zuschuss zu Ihren Mietkosten oder Belastungen für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung beantragen.
Außerdem können Sie dort für Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Wir sind an folgenden Tagen gern persönlich für Sie da: Montag: 9.00 bis 12.30 Uhr Mittwoch: 9.00 bis 12.30 Uhr Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Da eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich ist, vereinbaren Sie bitte mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter:in vorher einen Termin.  Für Fragen zu Ihrem Wohngeldanspruch oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter folgenden Nummern zur Verfügung: Buchs taben A - F, V Buchstaben G, W - Y Buchstaben H und Z Buchstaben I - O Buchstaben P - U Heimbewohner Studenten/Auszubildende
Kontakt
Internet
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
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Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle West
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
- Braunschweig
Kontakt
E-Mail: verwaltungsstelle.broitzem@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 0531 289150
Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 0531 2891520
Internet
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
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Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Nord
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330 Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden, Rühme und Thune wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
- Braunschweig
Kontakt
E-Mail: verwaltungsstelle.wenden@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 05307 940230
Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 05307 940232
Internet
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Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
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Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten
Aktuelles
Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten
Beschreibung
Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.
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- Braunschweig
Öffnungszeiten
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Internet
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Angaben des Vermieters zum Wohnraum
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Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
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Braunschweig - Bürgerberatung
Aktuelles
Wir weisen darauf hin, dass es aktuell zu Problemen bei Zahlungen mit einer Debit-Karte kommen kann.
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen  nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail ( buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de ), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf.  In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten in der Bürgerberatung Steinweg Terminvereinbarung erforderlich für:  Pass- und Ausweisangelegenheiten Meldeangelegenheiten Bewohnerparkausweise sowie für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Wohngeld oder Grundsicherung
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Internet
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Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Ost
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Ost in Querum betreut die Stadtbezirksräte 111 - Hondelage-Volkmarode, 112 - Wabe-Schunter-Beberbach und 212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode-. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Bienrode, Mascherode und Rautheim wahrgenommen.
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Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
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Postanschrift
38104 Braunschweig
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E-Mail: verwaltungsstelle.querum@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 0531 4703628
Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 0531 4703630
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Süd
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den Stadtbezirksrat 211 – Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
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- Braunschweig
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E-Mail: verwaltungsstelle.stoeckheim@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 0531 2611500
Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 0531 2611502
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Achtung geänderte Öffnungszeiten ab 01.11.2023! Wir sind an folgenden Tagen gern persönlich für Sie da: Montag: 9.00 bis 12.30 Uhr Mittwoch: 9.00 bis 12.30 Uhr Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Da eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich ist, vereinbaren Sie bitte mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter:in vorher einen Termin.  Für Fragen zu Ihrem Wohngeldanspruch oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter folgenden Nummern zur Verfügung: Buchs taben A - F, V Buchstaben G, W - Y Buchstaben H und Z Buchstaben I - O Buchstaben P - U Heimbewohner Studenten/Auszubildende
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle West
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Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.
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Beschreibung
Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.
Adresse
Hausanschrift
- Braunschweig
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Braunschweig - Bürgerberatung
Aktuelles
Wir weisen darauf hin, dass es aktuell zu Problemen bei Zahlungen mit einer Debit-Karte kommen kann.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen  nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail ( buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de ), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf.  In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten in der Bürgerberatung Steinweg Terminvereinbarung erforderlich für:  Pass- und Ausweisangelegenheiten Meldeangelegenheiten Bewohnerparkausweise sowie für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Wohngeld oder Grundsicherung
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Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Ost
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Ost in Querum betreut die Stadtbezirksräte 111 - Hondelage-Volkmarode, 112 - Wabe-Schunter-Beberbach und 212 - Südstadt-Rautheim-Mascherode-. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Bienrode, Mascherode und Rautheim wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
38104 Braunschweig
Kontakt
E-Mail: verwaltungsstelle.querum@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 0531 4703628
Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 0531 4703630
Internet
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Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Braunschweig - Wohngeldstelle
Beschreibung
In der Stelle können Sie einen Zuschuss zu Ihren Mietkosten oder Belastungen für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung beantragen.
Außerdem können Sie dort für Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Wir sind an folgenden Tagen gern persönlich für Sie da: Montag: 9.00 bis 12.30 Uhr Mittwoch: 9.00 bis 12.30 Uhr Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Da eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich ist, vereinbaren Sie bitte mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter:in vorher einen Termin.  Für Fragen zu Ihrem Wohngeldanspruch oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter folgenden Nummern zur Verfügung: Buchs taben A - F, V Buchstaben G, W - Y Buchstaben H und Z Buchstaben I - O Buchstaben P - U Heimbewohner Studenten/Auszubildende
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Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Wohngeldstelle
Beschreibung
In der Stelle können Sie einen Zuschuss zu Ihren Mietkosten oder Belastungen für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung beantragen.
Außerdem können Sie dort für Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen.
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Öffnungszeiten
Wir sind an folgenden Tagen gern persönlich für Sie da: Montag: 9.00 bis 12.30 Uhr Mittwoch: 9.00 bis 12.30 Uhr Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Da eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich ist, vereinbaren Sie bitte mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter:in vorher einen Termin.  Für Fragen zu Ihrem Wohngeldanspruch oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter folgenden Nummern zur Verfügung: Buchs taben A - F, V Buchstaben G, W - Y Buchstaben H und Z Buchstaben I - O Buchstaben P - U Heimbewohner Studenten/Auszubildende
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Kontaktperson
Wohngeld (Buchstaben A - F und V)
Wohngeld (Buchstaben G, W - Y)
Wohngeld (Buchstaben P - U)
Wohngeld (Buchstaben I - O)
Wohngeld (Heimbewohner)
Wohngeld (Studierende, Auszubildende)
Wohngeld (Buchstaben H und Z)
Formulare
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
Lastenzuschuss beantragen
Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag
Stichwörter
Wohngeldstelle, Wohngeldamt
erforderliche Unterlagen
Setzen Sie sich am besten vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung, um die für Sie erforderlichen Unterlagen zu erfragen. Grundsätzlich müssen Sie folgende Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vorlegen:
- über Transferleistungen (zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
- Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld,
- erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen,
- aktuelle Bescheide über Rentenbezüge jeglicher Art,
- über Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld),
- Nachweis über Krankengeld sowie sonstige Lohnersatzleistungen,
- letzter Steuerbescheid (für Selbstständige/Gewerbetreibende).
Bitte geben Sie zur Sicherheit alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder in Geld oder Geldeswert an, ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht. Sie vermeiden damit unnötige Rückfragen. Die Wohngeldstelle wird dann prüfen, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls sind sonstige Nachweise beizufügen:
- Immatrikulationsbescheinigung (Studierende),
- BAföG-Bescheid (Studierende),
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums,
- Krankenversicherungsnachweis,
- Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung,
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen,
- Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen).
- Bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten ist ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts vorzulegen.
- Sonstige EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht/EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung vorlegen.
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte:
- Formular Vermieterbescheinigung (wird in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt.)
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Formulare/Nachweise:
- Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
- Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst (Fremdmittelbescheinigung, letzter Zahlungsbeleg, gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan)
- Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Baukosten (auch bei Modernisierungen)
- Grundsteuerbescheid/Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
- Gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Überlassung von Räumen und Flächen an Dritte
- Wohnflächenberechnung nach DIN 277 oder der Wohnflächenverordnung (WoFlV, Bauantrag)
- Gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld
- Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag
Voraussetzungen
Sie müssen als Antragstellerin oder Antragsteller wohngeldberechtigt sein. Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Sie als:
- Mieterinnen und Mieter von Wohnraum,
- Untermieterin und Untermieter von Wohnraum,
- Bewohnerinnen und Bewohner einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
- Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes,
- mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehrere Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen,
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem Sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann,
- Inhaberinnen und Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
- Frauen, die in Frauenhäusern wohnen, auch wenn sich das Entgelt tageweise bemisst.
- eine Person, die durch die Obdachlosenbehörde in Obdachlosenunterkünfte oder in Wohnraum Dritter eingewiesen ist, auch wenn das Nutzungsentgelt (welches sich nicht zum Beispiel nach der Anzahl der Tage bemisst oder nach erwachsenen Personen und Kindern gestaffelt ist) an die Obdachlosenbehörde gezahlt wird,
Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss sind Sie als:
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer Kleinsiedlung,
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann,
- Inhaberinnen und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes
- Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung oder auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechtes haben.
Die Wohnrauminhaberin oder der Wohnrauminhaber muss den Wohnraum bewohnen und die Belastung hierfür aufbringen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Verfahrensablauf
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Fristen
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Angaben aller Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich – auch in automatisierter Form – insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.
Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,
- ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
- ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht
- oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.
Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,
- ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
- ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
- ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
- zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
- zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
- zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
- ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
- ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.
Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 28.02.2024
Stichwörter
Wohngeld, Lastenzuschuss, Wohngeldberechtigung, Wohngeldanspruch, Zuschuss zu Lasten, Unterstützung für Miete, Unterstützung für Wohnkosten, Zuschuss zur Miete, Mietzuschuss, Wohngeldberechtigte Person, Wohngeldantrag, Unterstützung für Eigentum