Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Beschreibung
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus am Rathaus
Anzahl: 156 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 2060
49803 Lingen (Ems)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Albers-Kiewitt
Telefon Festnetz: 0591 9144-617
E-Mail: V.Albers-Kiewitt@Lingen.de
Internet
Formulare
Bestätigung des Vermieters über die Wohnberechtigung des Mieters nach § 27 Wohnraumförderungsgesetz
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
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Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
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gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
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gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
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gegebenenfalls Heiratsurkunde
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Berechtigungsschein, § 5 Schein, B-Schein, WBS, BSchein