Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

    Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

    Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)

    Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Landkreis Cloppenburg Webervice)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Kühling, Maximilian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen

    • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder

    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis

    • gegebenenfalls Heiratsurkunde

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    BSchein, Berechtigungsschein, B-Schein, WBS, § 5 Schein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)