Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Beschreibung
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Hinweise für Rastede: Spezialisierung
Einen Wohnberechtigungsschein benötigt man zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnraumförderprogrammen aufgrund des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine zeitlich befristete Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug der Wohnungen, er stellt jedoch keine „Wohnungszuweisung“ dar . Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines nicht wohnungsbezogenen Wohnberechtigungsscheins beträgt ein Jahr.
Einen Wohnberechtigungsschein benötigt man zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnraumförderprogrammen aufgrund des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine zeitlich befristete Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug der Wohnungen, er stellt jedoch keine "Wohnungszuweisung" dar . Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines nicht wohnungsbezogenen Wohnberechtigungsscheins beträgt ein Jahr.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.
Ansprechpartner
Für Rastede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
-
gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
-
gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
-
gegebenenfalls Heiratsurkunde
Hinweise für Rastede: Spezialisierung
- ausgefüllter Antragsvordruck
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
- gegebenenfalls Geburtsurkunden eigener Kinder
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
- ausgefüllter Antragsvordruck
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
- gegebenenfalls Geburtsurkunden eigener Kinder
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rastede: Spezialisierung
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.
Hinweise für Rastede: Spezialisierung
- 18 Euro für einen normalen Wohnberechtigungsschein
- 25 Euro für einen Ausnahmewohnberechtigungsschein
- keine Gebühr bei Einkommen in Höhe des sozialhilferechtlichen Bedarfs
- 18 Euro für einen normalen Wohnberechtigungsschein
- 25 Euro für einen Ausnahmewohnberechtigungsschein
- keine Gebühr bei Einkommen in Höhe des sozialhilferechtlichen Bedarfs
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
BSchein, Berechtigungsschein, B-Schein, WBS, § 5 Schein
Metainformation
- Ursprungsportal: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
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