Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

    Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

    Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Amt für Bauordnung und Kreisplanung

    Beschreibung

    Das Amt für Bauordnung und Kreisplanung als untere Bauaufsichtsbehörde ist neben den Bereichen Bauordnung und Kreisplanung auch zuständig für das Aufgabengebiet Immissionsschutz. Es erteilt Baugenehmigungen und prüft entsprechende Verstöße. Verbunden mit der Aufgabe Bauaufsicht ist auch die Funktion der unteren Denkmalschutzbehörde.

    Außerdem ist das Amt als untere Landesplanungsbehörde zuständig für die Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms, für Raumordnungsverfahren und für landesplanerische Stellungnahmen sowie Regionalentwicklung. Auch die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Gemeinden zählt zum Aufgabengebiet.

    Als untere Immissionsschutzbehörde ist das Amt verantwortlich für Genehmigungen, die für bestimmte Anlagen erforderlich sind – dazu zählen vor allem Windenergieanlagen und Tierhaltungsanlagen. Darüber hinaus kümmert sich das Amt für Bauordnung und Kreisplanung um die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes . Dazu gehören unter anderem Brandverhütungsschauen sowie die Abgabe entsprechender Stellungnahmen bei Genehmigungsverfahren.

    Der einfachste und schnellste Weg, das Baugenehmigungsverfahren auszulösen, ist der Online-Antrag. Ihnen steht dazu das Online-Antragssystem des Landes Niedersachsen zur Verfügung, in dem Sie das Bauantragsformular ausfüllen und mit allen zugehörigen Anlagen elektronisch beim Landkreis einreichen können. Hier geht es zum Online-Antrag.

    In laufenden Baugenehmigungsverfahren können Bauherren den Verfahrensstand über die Bauherrenauskunft einsehen. An baurechtlichen Verwaltungsverfahren Beteiligten (Gemeinden, Entwurfsverfasser etc.) wird die jeweilige Bauakte in der Online-Plattform Bauen zur Verfügung gestellt.

    Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-0

    Fax: 0581 82-435(Fax Landkreis Uelzen)

    E-Mail: info@landkreis-uelzen.de

    Internet

    Formulare

    Bestätigung des Vermieters über die Wohnberechtigung des Mieters nach § 27 Wohnraumförderungsgesetz

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2009 (von: Holmer Gallinski)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Gewiß, Björn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen

    • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder

    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis

    • gegebenenfalls Heiratsurkunde

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    BSchein, Berechtigungsschein, B-Schein, WBS, § 5 Schein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)