Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Beschreibung
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Ansprechpartner/in
Herr Jens Schettler
Tel. 04181 214-215
Mail: wohngeld@buchholz.de
oder
Frau Daglore Rossol
Tel. 04181 214-216
Mail: wohngeld@buchholz.de
Ansprechpartner/in
Herr Jens Schettler
Tel. 04181 214-215
Mail: wohngeld@buchholz.de
oder
Frau Daglore Rossol
Tel. 04181 214-216
Mail: wohngeld@buchholz.de
Ansprechpartner
Für Buchholz in der Nordheide wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
-
gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
-
gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
-
gegebenenfalls Heiratsurkunde
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Bitte legen Sie neben dem vollständig ausgefüllten Antrag folgende Unterlagen von jeder zum Haushalt gehörenden Person vor:
- Schriftliches Mietangebot
- Personalausweis
- Pässe aller im Haushalt lebenden Personen (ohne deutsche Staatsangehörigkeit)
- Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate
- Nachweise über andere Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über Arbeitslosengeld I oder II, Rentenbescheid, Wohngeldbescheid, Sozialhilfebescheid, BAföG-Bescheid, Nachweis über Unterhalt)
- Bei Empfängerinnen oder Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung zusätzliche eine Kostenübernahmeerklärung des Amtes für Teilhabe und Soziales
- Bei Empfängerinnen oder Empfängern von Arbeitslosengeld II zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung des Jobcenters
- Gegebenenfalls Nachweis über Schwerbehinderung
- Bei Studentinnen oder Studenten zusätzlich die Immatrikulationsbescheinigung und eine Bürgschaftserklärung zum Beispiel der Eltern
- Gegebenenfalls Mutterpass
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Bitte legen Sie neben dem vollständig ausgefüllten Antrag folgende Unterlagen von jeder zum Haushalt gehörenden Person vor:
- Schriftliches Mietangebot
- Personalausweis
- Pässe aller im Haushalt lebenden Personen (ohne deutsche Staatsangehörigkeit)
- Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate
- Nachweise über andere Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über Arbeitslosengeld I oder II, Rentenbescheid, Wohngeldbescheid, Sozialhilfebescheid, BAföG-Bescheid, Nachweis über Unterhalt)
- Bei Empfängerinnen oder Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung zusätzliche eine Kostenübernahmeerklärung des Amtes für Teilhabe und Soziales
- Bei Empfängerinnen oder Empfängern von Arbeitslosengeld II zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung des Jobcenters
- Gegebenenfalls Nachweis über Schwerbehinderung
- Bei Studentinnen oder Studenten zusätzlich die Immatrikulationsbescheinigung und eine Bürgschaftserklärung zum Beispiel der Eltern
- Gegebenenfalls Mutterpass
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig und betragen 18,00 €
Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.
Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig und betragen 18,00 €
Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Der Wohnberechtigungsschein legt auch fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf, die Sie beziehen können.
Als Faustregel gilt dabei:
1 Person: 50 qm
2 Personen: 60 qm
3 Personen: 75 qm
jede weitere Person: + 10 qm
Im Einzelfall können höhere Wohnflächen gelten, bitte lassen Sie sich entsprechend beraten.
Bitte beachten Sie, dass dieser Wohnberechtigungsschein nicht ausreicht, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen möchten.
Der Wohnberechtigungsschein legt auch fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf, die Sie beziehen können.
Als Faustregel gilt dabei:
1 Person: 50 qm
2 Personen: 60 qm
3 Personen: 75 qm
jede weitere Person: + 10 qm
Im Einzelfall können höhere Wohnflächen gelten, bitte lassen Sie sich entsprechend beraten.
Bitte beachten Sie, dass dieser Wohnberechtigungsschein nicht ausreicht, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen möchten.
Weitere Informationen
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
BSchein, Berechtigungsschein, B-Schein, WBS, § 5 Schein