Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

    Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

    Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

    Hinweise für Hameln: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Muss ich einen Termin vereinbaren?

    Ja. Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme ist erforderlich, da jeder Antrag individuell ist und sich das auch in den erforderlichen Unterlagen widerspiegelt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Wohnberechtigungsschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    31785 Hameln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 13:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05151 2021557

    Telefon Festnetz: 05151 2021553

    E-Mail: wohnberechtigungsschein@hameln.de

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen

    • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder

    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis

    • gegebenenfalls Heiratsurkunde

    Hinweise für Hameln: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    • Verdienst- / Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (einzelne Abrechnungen je Monat)

    • Arbeitsvertrag (Wenn Sie noch keine 12 Monate bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt sind.)

    • Aktuelle(n) Bescheid(e) über die Gewährung von:

      • Renten / Betriebsrenten / Pensionen
      • Arbeitslosengeld (alle Seiten mit Anlagen/Berechnung)
      • Bürgergeld (alle Seiten mit Anlagen/Berechnung)
      • Grundsicherung
      • Wohngeld
      • BAföG
      • Elterngeld
      • Krankengeld
    • Nachweise über das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

    • Nachweis, dass Sie Unterhaltszahlungen erhalten (z. B. Unterhaltsvereinbarung, Unterhaltsvorschuss)

    • Nachweis über Unterhalt, den Sie anderen zahlen (Unterhaltsvereinbarung und Zahlungsnachweise)

    • Schwerbehindertenausweis(e) (ab GdB 50)

    • Nachweis über den Pflegegrad (ab Pflegegrad 2)

    • Heiratsurkunde

    • Geburtsurkunde(n) des Kindes / der Kinder

    • Personalausweis(e) (wenn nicht in Hameln gemeldet)

    • Pass / Pässe

    • Mutterpass (wenn eine Schwangerschaft besteht)

    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für alle Personen

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Hinweise für Hameln: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Die Gebühr für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines beträgt zurzeit 18 Euro. Ob diese Gebühr zu zahlen ist, hängt jedoch von der Höhe des Einkommens ab.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    § 5 Schein, Berechtigungsschein, WBS, BSchein, B-Schein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de