Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Beschreibung
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Hinweise für Uetze: Wohnberechtigungsschein
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Die geförderten Wohnungen sind für Wohnungssuchende bestimmt, deren Gesamteinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze, die nach der Zahl der haushaltsangehörigen Familienmitglieder gestaffelt ist, nicht übersteigt.
Personenkreis
- kinderreiche Familien
- Ältere Personen über 60 Jahre
- Personen mit geringem Einkommen
- Schwerbehinderte
- einkommensschwache Familien
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.
Ansprechpartner
Team 50 - Sozialleistungen
Kontaktperson
Frau Herrlein
Frau Sell
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
-
gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
-
gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
-
gegebenenfalls Heiratsurkunde
Hinweise für Uetze: Wohnberechtigungsschein
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen etc. erhalten sie im Rathaus der Gemeinde Uetze.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Uetze: Wohnberechtigungsschein
Nds. Wohnraumförderungsgesetz ( NWoFG )
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.
Hinweise für Uetze: Wohnberechtigungsschein
Die Ausstellung eines WBS ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Bearbeitung kostet 18,00 €. Auch wenn Sie Ihren Antrag später zurückziehen oder wir Ihren Antrag ablehnen, müssen Sie diese Gebühr bezahlen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Berechtigungsschein, § 5 Schein, B-Schein, WBS, BSchein