Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

    Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

    Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

    Hinweise für Ronnenberg: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Allgemeine Informationen


    Das Team Sozialleistungen steht Ihnen bei der Wohnraumvergabe von öffentlich gefördertem Wohnraum im Stadtgebiet Ronnenberg und bei allgemeinen Fragen zu Wohnungsangelegenheiten zur Verfügung. Sie haben u.a. die Möglichkeit, sich wohnungssuchend zu melden.



    Allgemeine Informationen


    Das Team Sozialleistungen steht Ihnen bei der Wohnraumvergabe von öffentlich gefördertem Wohnraum im Stadtgebiet Ronnenberg und bei allgemeinen Fragen zu Wohnungsangelegenheiten zur Verfügung. Sie haben u.a. die Möglichkeit, sich wohnungssuchend zu melden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Ronnenberg: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Team Sozialleistungen
    Rathaus 2, Hansastr. 38
    30952 Ronnenberg
    E-Mail: soziales@ronnenberg.de

    Team Sozialleistungen
    Rathaus 2, Hansastr. 38
    30952 Ronnenberg
    E-Mail: soziales@ronnenberg.de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

    Ansprechpartner

    23 - Team Sozialleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansastr. 38

    30952 Ronnenberg

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 4600-0

    Fax: 0511 4600-202

    E-Mail: soziales@ronnenberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Ronnenberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen

    • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder

    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis

    • gegebenenfalls Heiratsurkunde

    Hinweise für Ronnenberg: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung


    Weiterhin können diverse andere Unterlagen erforderlich werden. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig und wird Ihnen gegebenenfalls durch Ihre Sachbearbeiterin/Ihren Sachbearbeiter mitgeteilt.

    - Einkommennsnachweise müssen seperat ausgefüllt werden


    Weiterhin können diverse andere Unterlagen erforderlich werden. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig und wird Ihnen gegebenenfalls durch Ihre Sachbearbeiterin/Ihren Sachbearbeiter mitgeteilt.

    - Einkommennsnachweise müssen seperat ausgefüllt werden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ronnenberg: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Maßgebliche Voraussetzung für die Erteilung eines B-Scheins ist die Einhaltung der Einkommensgrenze des Niedersächsischen Wohnraum-und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG).

    Einkommensgrenzen gemäß § 3 NWoFG:

    • Ein-Personen-Haushalt: 17.000 €
    • Zwei-Personen-Haushalt: 23.000 €
    • für jede weitere Person: 3.000 €
    • für jedes weitere Kind: 3.000 €

    Der Wohnberechtigungsschein legt weiterhin fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf. Die angemessene Wohnungsgröße beträgt in Niedersachsen für:

    • 1 Person: 50 m²
    • 2 Personen: 60 m² oder 2 Zimmer
    • 3 Personen: 75 m² oder 3 Zimmer
    • jede weitere Person je 10 m² mehr.

    Im Einzelfall (z.B. bei Schwerbehinderung) steht zusätzlicher Wohnraum zu.

    Maßgebliche Voraussetzung für die Erteilung eines B-Scheins ist die Einhaltung der Einkommensgrenze des Niedersächsischen Wohnraum-und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG).

    Einkommensgrenzen gemäß § 3 NWoFG:

    • Ein-Personen-Haushalt: 17.000 €
    • Zwei-Personen-Haushalt: 23.000 €
    • für jede weitere Person: 3.000 €
    • für jedes weitere Kind: 3.000 €

    Der Wohnberechtigungsschein legt weiterhin fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf. Die angemessene Wohnungsgröße beträgt in Niedersachsen für:

    • 1 Person: 50 m²
    • 2 Personen: 60 m² oder 2 Zimmer
    • 3 Personen: 75 m² oder 3 Zimmer
    • jede weitere Person je 10 m² mehr.

    Im Einzelfall (z.B. bei Schwerbehinderung) steht zusätzlicher Wohnraum zu.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ronnenberg: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    • 8 Niedersächsisches Wohnraum-und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG)
    • 8 Niedersächsisches Wohnraum-und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Hinweise für Ronnenberg: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Die Ausstellung, aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Die Gebühr beträgt 18,00 Euro. Für Personen, die Sozialleistungen beziehen, beträgt die Gebühr 9,00 Euro.

    Die Ausstellung, aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Die Gebühr beträgt 18,00 Euro. Für Personen, die Sozialleistungen beziehen, beträgt die Gebühr 9,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ronnenberg: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Bei Fragen stehen Ihnen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern telefonisch zur Verfügung. Ab dem 16.03.2020 sind Besuche im Rathaus nur nach telefonischer Vereinbarung möglich

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Bei Fragen stehen Ihnen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern telefonisch zur Verfügung. Ab dem 16.03.2020 sind Besuche im Rathaus nur nach telefonischer Vereinbarung möglich

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    BSchein, Berechtigungsschein, B-Schein, WBS, § 5 Schein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)