Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

    Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

    Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 10 63

    30975 Pattensen

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30982 Pattensen

    Pattensen ZOB

    Bus: N31, 300, 310, 320, 340, 341, 365, 366

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 10 - 12 Uhr

    Stichwörter

    Wohngeld

    Version

    Technisch erstellt am 28.12.2016 (von: Jacobs, Mark)

    Technisch geändert am 28.08.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 10 63

    30975 Pattensen

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30982 Pattensen

    Pattensen ZOB

    Bus: N31, 300, 310, 320, 340, 341, 365, 366

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 10 - 12 Uhr zusätzlich 14 - 16 Uhr Donnerstag 10 - 12 Uhr zusätzlich 15 - 18 Uhr

    Stichwörter

    Grundsicherung, Sozialamt

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2008 (von: Mark Jacobs)

    Technisch geändert am 24.04.2024 (von: Seipel, Michael)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen

    • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder

    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis

    • gegebenenfalls Heiratsurkunde

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    BSchein, Berechtigungsschein, B-Schein, WBS, § 5 Schein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)