Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

    Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

    Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

    Hinweise für Langenhagen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS oder B-Schein) benötigen Sie, um eine geförderte Wohnung zu beziehen. Diese Wohnungen sind aufgrund der Förderung günstiger als vergleichbare Wohnungen. Ein in Niedersachsen ausgestellter WBS gilt grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines WBS beträgt ein Jahr.


    Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten werden muss. Ausländische Wohnungssuchende müssen über eine – auf mindestens ein Jahr befristete - Aufenthaltserlaubnis verfügen.
    Gleichzeitig mit einem Wohnberechtigungsschein kann eine Wohnungssuche für geförderte Wohnungen beantragt werden.



    Allgemeine Informationen

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS oder B-Schein) benötigen Sie, um eine geförderte Wohnung zu beziehen. Diese Wohnungen sind aufgrund der Förderung günstiger als vergleichbare Wohnungen. Ein in Niedersachsen ausgestellter WBS gilt grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines WBS beträgt ein Jahr.


    Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten werden muss. Ausländische Wohnungssuchende müssen über eine - auf mindestens ein Jahr befristete - Aufenthaltserlaubnis verfügen.
    Gleichzeitig mit einem Wohnberechtigungsschein kann eine Wohnungssuche für geförderte Wohnungen beantragt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

    Hinweise für Langenhagen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Abt. 50, Soziales, Fachgebiet 50.02, Wohnungsangelegenheiten

    Abt. 50, Soziales, Fachgebiet 50.02, Wohnungsangelegenheiten

    Ansprechpartner

    50.02 Wohngeld | Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 2

    30853 Langenhagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 73070

    Fax: 0511 73079364

    E-Mail: wohngeld@langenhagen.de

    Weitere Informationen

    Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag bis Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr Besuche nur nach Vereinbarung. Termin vereinbaren oder Rückfragen telefonisch klären? Hier klicken

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2020 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen

    • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder

    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis

    • gegebenenfalls Heiratsurkunde

    Hinweise für Langenhagen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Im Allgemeinen sind erforderlich:
    - der Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr (Kontoauszug),
    - Aufenthaltstitel (Ausländische Mitbürger),
    - aktuelle Einkommen-/Leistungsnachweise, Schulbescheinigungen, Unterhaltsnachweise

    Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, klären Sie bitte in einem kurzen Telefonat mit uns. Je nach Ihrer persönlichen Situation können sehr unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. 

    Im Allgemeinen sind erforderlich:
    - der Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr (Kontoauszug),
    - Aufenthaltstitel (Ausländische Mitbürger),
    - aktuelle Einkommen-/Leistungsnachweise, Schulbescheinigungen, Unterhaltsnachweise

    Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, klären Sie bitte in einem kurzen Telefonat mit uns. Je nach Ihrer persönlichen Situation können sehr unterschiedliche Nachweise erforderlich sein.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Hinweise für Langenhagen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist gebührenpflichtig. Einzelheiten zum Verfahren und zur Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

    Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist gebührenpflichtig. Einzelheiten zum Verfahren und zur Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    BSchein, Berechtigungsschein, B-Schein, WBS, § 5 Schein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)