Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Beschreibung
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Hinweise für Langenhagen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS oder B-Schein) benötigen Sie, um eine geförderte Wohnung zu beziehen. Diese Wohnungen sind aufgrund der Förderung günstiger als vergleichbare Wohnungen. Ein in Niedersachsen ausgestellter WBS gilt grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines WBS beträgt ein Jahr.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten werden muss. Ausländische Wohnungssuchende müssen über eine – auf mindestens ein Jahr befristete - Aufenthaltserlaubnis verfügen.
Gleichzeitig mit einem Wohnberechtigungsschein kann eine Wohnungssuche für geförderte Wohnungen beantragt werden.
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS oder B-Schein) benötigen Sie, um eine geförderte Wohnung zu beziehen. Diese Wohnungen sind aufgrund der Förderung günstiger als vergleichbare Wohnungen. Ein in Niedersachsen ausgestellter WBS gilt grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines WBS beträgt ein Jahr.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten werden muss. Ausländische Wohnungssuchende müssen über eine - auf mindestens ein Jahr befristete - Aufenthaltserlaubnis verfügen.
Gleichzeitig mit einem Wohnberechtigungsschein kann eine Wohnungssuche für geförderte Wohnungen beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.
Hinweise für Langenhagen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Abt. 50, Soziales, Fachgebiet 50.02, Wohnungsangelegenheiten
Abt. 50, Soziales, Fachgebiet 50.02, Wohnungsangelegenheiten
Ansprechpartner
50.02 Wohngeld | Wohnungsbauförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
-
gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
-
gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
-
gegebenenfalls Heiratsurkunde
Hinweise für Langenhagen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Im Allgemeinen sind erforderlich:
- der Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr (Kontoauszug),
- Aufenthaltstitel (Ausländische Mitbürger),
- aktuelle Einkommen-/Leistungsnachweise, Schulbescheinigungen, Unterhaltsnachweise
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, klären Sie bitte in einem kurzen Telefonat mit uns. Je nach Ihrer persönlichen Situation können sehr unterschiedliche Nachweise erforderlich sein.
Im Allgemeinen sind erforderlich:
- der Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr (Kontoauszug),
- Aufenthaltstitel (Ausländische Mitbürger),
- aktuelle Einkommen-/Leistungsnachweise, Schulbescheinigungen, Unterhaltsnachweise
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, klären Sie bitte in einem kurzen Telefonat mit uns. Je nach Ihrer persönlichen Situation können sehr unterschiedliche Nachweise erforderlich sein.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.
Hinweise für Langenhagen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist gebührenpflichtig. Einzelheiten zum Verfahren und zur Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist gebührenpflichtig. Einzelheiten zum Verfahren und zur Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Weitere Informationen
Hinweise für Langenhagen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
BSchein, Berechtigungsschein, B-Schein, WBS, § 5 Schein