Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

    Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

    Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

    Hinweise für Laatzen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Nicht alle sozial geförderten Wohnungen werden über die Stadt Laatzen vermittelt, auch private Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften verlangen daher vor der Vermietung der Wohnung einen Wohnberechtigungsschein vom Mietinteressenten.

    Wenn Wohnungen zum Bsp. für bestimmte Personengruppen gefördert werden (für Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer oder für Alleinerziehende) dient der Wohnberechtigungsschein unter anderem als Nachweis, dass Sie zu dieser Personengruppe gehören.

    Der Wohnberechtigungsschein legt auch fest, wie groß die sozial geförderte Wohnung sein darf, die Sie beziehen können.

    Je nach Förderung der Wohnung gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

    Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin auf und lassen sich individuell beraten.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Team 50 - Soziale Sicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 13

    30880 Laatzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen

    • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder

    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis

    • gegebenenfalls Heiratsurkunde

    Hinweise für Laatzen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    • Ausweisdokumente, ggf. elektronische Aufenthaltstitel
    • gegebenenfalls Nachweis über Kapitalvermögen
    • gegebenenfalls Schulbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung
    • gegebenenfalls Mutterpass

    Formulare

    Hinweise für Laatzen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, klären Sie bitte in einem kurzen Gespräch mit uns. Je nach Ihrer persönlichen Situation können sehr unterschiedliche Nachweise erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Laatzen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Als ausländischer Wohnungssuchender wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin, damit in Ihrem Einzelfall geprüft werden kann, ob die Vorrausetzungen erfüllt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Laatzen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Hinweise für Laatzen: Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Die Bearbeitungsgebühr beträgt 18,- €/28,-- €.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    § 5 Schein, Berechtigungsschein, WBS, BSchein, B-Schein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de