Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

    Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

    Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

    Hinweise für Hannover: Wohnberechtigungsschein "B-Schein"

    Ein "B-Schein" dient als Nachweis dafür, dass Sie die Voraussetzungen zum Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen.

    Nicht alle geförderten Wohnungen werden über die Landeshauptstadt Hannover vermittelt, auch private Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften verlangen daher vor der Vermietung der Wohnung einen Wohnberechtigungsschein vom Mietinteressenten.

    Wenn Wohnungen für bestimmte Personengruppen gefördert wurden (zum Beispiel für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer oder für Alleinerziehende) dient der Wohnberechtigungsschein als Nachweis, dass Sie zu dieser Personengruppe gehören.

    Der Wohnberechtigungsschein legt auch fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf, die Sie beziehen können.

    Gesetzlich geregelt ist dabei:

    • 1 Person: 50 qm
    • 2 Personen: 60 qm
    • 3 Personen: 75 qm
    • jede weitere Person: + 10 qm

    Im Einzelfall können höhere Wohnflächen gelten, bitte lassen Sie sich entsprechend beraten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

    Hinweise für Hannover: Wohnberechtigungsschein "B-Schein"

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich. Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 61.43.1 - Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Sallstr. 16

    30171 Hannover

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen

    • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder

    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis

    • gegebenenfalls Heiratsurkunde

    Hinweise für Hannover: Wohnberechtigungsschein "B-Schein"

    Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, klären Sie bitte in einem kurzen Telefonat mit uns. Je nach Ihrer persönlichen Situation können sehr unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Erwarten Sie zum Beispiel ein Kind, kann dieses unter Umständen auch bereits vor der Entbindung mit berücksichtigt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hannover: Wohnberechtigungsschein "B-Schein"

    Je nach Förderung der Wohnung gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

    Für alle Förderungen gilt unter anderem:

    • die maßgebliche Einkommensgrenze muss eingehalten werden,
    • als ausländischer Wohnungssuchender müssen Sie (und Ihre Angehörigen) über eine - mindestens auf ein Jahr befristete - Aufenthaltserlaubnis verfügen.
    • Die Einkommensgrenzen orientieren sich an der Größe des Haushaltes und an der jeweiligen Förderung der Wohnung.

      Einige Bundesländer (auch Niedersachsen) haben die Möglichkeit genutzt, bei der Förderung von neuen Objekten in bestimmten Gebieten höhere Einkommensgrenzen festzulegen. Zusätzlich gibt es Wohnungen, bei denen eine sogenannte "erweiterte" (um bis zu 60 Prozent erhöhte) Einkommensgrenze gilt.

      Suchen Sie privat eine Wohnung und fordert Sie der Eigentümer auf, einen Wohnberechtigungsschein vorzulegen, erkundigen Sie sich daher bitte, welche Einkommensgrenze für die betroffene Wohnung gilt. Handelt es sich um eine Wohnung im Stadtgebiet Hannover, können wir Ihnen bei dieser Frage gern weiterhelfen.

      Einen groben Überblick bietet Ihnen diese Tabelle - siehe Link unten.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Wohnberechtigungsschein "B-Schein"

    Wohnen Sie im Stadtgebiet Hannover oder beabsichtigen Sie in eine konkrete Wohnung im Stadtgebiet Hannover zu ziehen, dann können Sie Ihren Antrag bei uns stellen.

    Wenn Sie einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein erhalten möchten, ohne dass Sie eine bestimmte Wohnung damit beziehen möchten, informieren Sie sich bitte bei Ihrer "Heimatgemeinde" welche Behörde für Sie zuständig ist, wenn sich diese im Land Niedersachsen befindet.

    Sie können uns Ihren Antrag schriftlich mit den erforderlichen Nachweisen zusenden oder den Antrag während unserer Sprechzeiten bei uns abgeben.

    Die Vordrucke können Sie sich unter Anträge & Formulare herunterladen.

    Nähere Informationen zur Einkommensberechnung finden Sie im Antragsformular.

    Wo gilt ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein?

    Seit dem 01.01.2010 hat das Land Niedersachsen ein eigenes Wohnraumfördergesetz erlassen und die Einkommensgrenzen neu geregelt. Daher können Sie den Wohnberechtigungsschein nur noch für den Bezug von Wohnungen verwenden, die in Niedersachsen liegen. Bitte beachten Sie, dass dieser Wohnberechtigungsschein nicht ausreicht, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen möchten.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Hinweise für Hannover: Wohnberechtigungsschein "B-Schein"

    Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist gebührenpflichtig. Sie können die Gebühr entweder bar bei unseren Sachbearbeiter*innen entrichten oder den Betrag überweisen. Einzelheiten zum Verfahren und zur Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hannover: Wohnberechtigungsschein "B-Schein"

    Wohnungssuche mit einem Wohnberechtigungsschein

    Nicht alle Wohnungen, für die Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen, werden über die Landeshauptstadt Hannover vermittelt. Wenn Sie derzeit in unzureichenden Wohnverhältnissen lebe, könnte die ergänzende Wohnungsvermittlung über die Landeshauptstadt Hannover möglich sein.

    Auch auf dem privaten Wohnungsmarkt (über Anzeigen, Internet oder ähnliche) können Sie sich über geförderte Wohnungen informieren. Wohnungen, bei denen eine höhere Einkommensgrenze zu beachten ist, werden generell nur über die Eigentümer vermittelt.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    WBS, B-Schein, § 5 Schein, Berechtigungsschein, BSchein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de