Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

    Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

    Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

    Hinweise für Braunschweig: Wohnberechtigungsschein (IES:Braunschweig)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe

    Beschreibung

    Die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe (ZSW) steht grundsätzlich Braunschweiger Bürgern mit erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt als Ansprechpartner bei der Wohnungssuche zur Verfügung. Ein erschwerter Zugang zum Wohnungsmarkt kann unter anderem zum Beispiel bei Schufa Einträgen oder Mietschulden gegeben sein.

    Adresse

    Postanschrift

    Naumburgstraße 25

    38124 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Mo., Mi. und Fr. 09:00 - 12:30 Uhr Auch Terminvereinbarung außerhalb der allg. Öffnungszeiten möglich. Telefonische Erreichbarkeit: Dienstags 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4705021

    Fax: 0531 4708809

    E-Mail: zsw@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Braunschweig - Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe

    Beschreibung

    Die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe (ZSW) steht grundsätzlich Braunschweiger Bürgern mit erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt als Ansprechpartner bei der Wohnungssuche zur Verfügung. Ein erschwerter Zugang zum Wohnungsmarkt kann unter anderem zum Beispiel bei Schufa Einträgen oder Mietschulden gegeben sein.

    Öffnungszeiten

    Mo., Mi. und Fr. 09:00 - 12:30 Uhr Auch Terminvereinbarung außerhalb der allg. Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Fax: 0531 4708809

    Telefon Festnetz: 0531 4705021

    E-Mail: zsw@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe

    Beschreibung

    Die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe (ZSW) steht grundsätzlich Braunschweiger Bürgern mit erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt als Ansprechpartner bei der Wohnungssuche zur Verfügung. Ein erschwerter Zugang zum Wohnungsmarkt kann unter anderem zum Beispiel bei Schufa Einträgen oder Mietschulden gegeben sein.

    Öffnungszeiten

    Mo., Mi. und Fr. 09:00 - 12:30 Uhr Auch Terminvereinbarung außerhalb der allg. Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Fax: 0531 4708809

    Telefon Festnetz: 0531 4705021

    E-Mail: zsw@braunschweig.de

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    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe

    Beschreibung

    Die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe (ZSW) steht grundsätzlich Braunschweiger Bürgern mit erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt als Ansprechpartner bei der Wohnungssuche zur Verfügung. Ein erschwerter Zugang zum Wohnungsmarkt kann unter anderem zum Beispiel bei Schufa Einträgen oder Mietschulden gegeben sein.

    Öffnungszeiten

    Mo., Mi. und Fr. 09:00 - 12:30 Uhr Auch Terminvereinbarung außerhalb der allg. Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Fax: 0531 4708809

    Telefon Festnetz: 0531 4705021

    E-Mail: zsw@braunschweig.de

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    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe

    Beschreibung

    Die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe (ZSW) steht grundsätzlich Braunschweiger Bürgern mit erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt als Ansprechpartner bei der Wohnungssuche zur Verfügung. Ein erschwerter Zugang zum Wohnungsmarkt kann unter anderem zum Beispiel bei Schufa Einträgen oder Mietschulden gegeben sein.

    Öffnungszeiten

    Mo., Mi. und Fr. 09:00 - 12:30 Uhr Auch Terminvereinbarung außerhalb der allg. Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Fax: 0531 4708809

    Telefon Festnetz: 0531 4705021

    E-Mail: zsw@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen

    • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder

    • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis

    • gegebenenfalls Heiratsurkunde

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    WBS, B-Schein, § 5 Schein, Berechtigungsschein, BSchein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English