Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Beschreibung
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.
Hinweise für Heidekreis: Verlinkung auf KFZ-Online
Für diese Leistung bietet der Heidekreis die Möglichkeit eines KFZ-Online-Antrages mit Terminvereinbarung. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Für diese Leistung bietet der Heidekreis die Möglichkeit eines KFZ-Online-Antrages mit Terminvereinbarung. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Heidekreis: Leistungserbringung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden
Diese Leistung wird in der Zulassungsstelle des Landkreises in Bad Fallingbostel, sowie im Dienstleistungsbüro in Soltau angeboten. Daneben besteht das Angebot in den Bürgerbüros der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie der Städte Schneverdingen und Munster.
Diese Leistung wird in der Zulassungsstelle des Landkreises in Bad Fallingbostel, sowie im Dienstleistungsbüro in Soltau angeboten. Daneben besteht das Angebot in den Bürgerbüros der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie der Städte Schneverdingen und Munster.
Ansprechpartner
Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Verkehrsteuerung, Zulassung, Fahrerlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Internet
Formulare
Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische Antragstellung
erforderliche Unterlagen
-
aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters – sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
- Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.
Voraussetzungen
-
Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Heidekreis: Im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallende Gebühren
Bei den dieser Leistung zugeordneten Formularen finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallenden Gebühren. Die dort aufgeführten Beträge stellen keine verbindliche Auskunft dar, da sich die Gebührenhöhe im Einzelfall durch zusätzlich erforderliche Maßnahmen erhöhen kann.
Bei den dieser Leistung zugeordneten Formularen finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallenden Gebühren. Die dort aufgeführten Beträge stellen keine verbindliche Auskunft dar, da sich die Gebührenhöhe im Einzelfall durch zusätzlich erforderliche Maßnahmen erhöhen kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeug Zulassung wieder
Metainformation
- Ursprungsportal: Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Ursprungsportal: Leistungserbringung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden in Heidekreis
- Ursprungsportal: Leistungserbringung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden in Heidekreis
- Ursprungsportal: Im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallende Gebühren in Heidekreis
- Ursprungsportal: Im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallende Gebühren in Heidekreis
- Ursprungsportal: Verlinkung auf KFZ-Online in Heidekreis
- Ursprungsportal: Verlinkung auf KFZ-Online in Heidekreis