Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
    • Adressbuchverlage
    • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
    • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

    Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dornum - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schatthauser Straße 9

    26553 Dornum

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Dornum Rathaus
      Linie:
      • Bus: 312, 314, 368, K1, K3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Hintereingang ist barreriefrei erreichbar, sowie die Polizei, das Bürger- und Ordnungsamt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04933 9189-17

    Fax: 04933 9189-89

    E-Mail: info@gemeinde-dornum.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in

      Telefon Festnetz: 04933 9189-17

    • Mitarbeiter/in

      Telefon Festnetz: 04933 9189-16

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auskunftssperren, Daten sperren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de