Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Übermittlungssperre
Gesamtthemenübersicht Meldebescheinigung und -registerauskunft
Bürgerinnen und Bürger können die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen beziehungsweise in bestimmten Fällen verhindern.
Folgende Widerspruchsrechte sind möglich:
- an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen
- an Presse, Rundfunk und Parteien über Alters- und Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften von direkten Familienangehörigen
- an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial (gilt nur für deutsche Personen unter 18 Jahren)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Übermittlungssperre
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Übermittlungssperre
Voraussetzungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Übermittlungssperre
Voraussetzung für die Eintragung einer Sperre ist, dass Sie in Oldenburg gemeldet sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Übermittlungssperre
Bundesmeldegesetz (BMG)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Übermittlungssperre
gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013
Stichwörter
Auskunftssperren, Daten sperren