Waffenschein
Beschreibung
Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.
Hinweise für Stade: Kleiner Waffenschein
Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (SRS-Waffen) mit PTB-Zulassungszeichen im Kreis außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums führen will, benötigt dafür einen Kleinen Waffenschein.
Weitere Informationen sowie den Antrag auf Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines finden Sie unten unter den Rubriken "Dokumente" und "Formulare"
Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (SRS-Waffen) mit PTB-Zulassungszeichen im Kreis außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums führen will, benötigt dafür einen Kleinen Waffenschein.
Weitere Informationen sowie den Antrag auf Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines finden Sie unten unter den Rubriken "Dokumente" und "Formulare"
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und selbstständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
Sicherheit, Ordnung und Migration
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden. Besondere Öffnungszeiten: Ausländerangelegenheiten: Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Duray
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Q - S
Telefon Festnetz: 04141 12-3237
E-Mail: waffenbehoerde@landkreis-stade.de
Fax: 04141 12-3223
Frau Sachwitz
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben T - Z
E-Mail: waffenbehoerde@landkreis-stade.de
Telefon Festnetz: 04141 12-3238
Fax: 04141 12-3223
Herr Stehrenberg
Frau Tessmer
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben L - P
Telefon Festnetz: 04141 12-3228
E-Mail: waffenbehoerde@landkreis-stade.de
Fax: 04141 12-3223
Frau Tiedemann
Formulare
Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass
- Versicherungsnachweis
- Sachkundenachweis
- Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
- Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Stade: Kleiner Waffenschein
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre,
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
- Versicherung*
- Nachweis der Sachkunde*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Stade: Kleiner Waffenschein
Gebühren werden für die Ausstellung des Kleinen Waffenscheines sowie für die regelmäßig wiederkehrende Zuverlässigkeitsüberprüfung und die Überprüfung der persönlichen Eignung nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften erhoben.
Gebühren werden für die Ausstellung des Kleinen Waffenscheines sowie für die regelmäßig wiederkehrende Zuverlässigkeitsüberprüfung und die Überprüfung der persönlichen Eignung nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen Waffenscheines".
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Kleiner Waffenschein
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.09.2010
Stichwörter
Ausstellung, Schreckschusspistole, Kleiner Waffenschein, Waffenschein, Erlaubnis, Antrag