Waffenschein
Beschreibung
Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und selbstständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
Ordnung und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass
- Versicherungsnachweis
- Sachkundenachweis
- Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
- Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Harburg: Waffenschein
- Antrag für Jagdscheininhaber zum Erwerb einer KurzwaffeErwerb einer Kurzwaffe für Jäger
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Überlassen von SchusswaffenÜberlassen von Schusswaffen, waffenüberlassung
- Mitteilung über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
- Erwerb von Schusswaffen
- Antrag Europäischer FeuerwaffenpassAntrag auf Erteilung, Änderung und Ergänzung des Europäischen Feuerwaffenpasses.
- Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Sprengstofferlaubnis - LademengenberechnungAntrag auf Erteilung einer Sprengstofferlaubnis - Lademengenberechnung
- Antrag auf Erteilung/Ergänzung/Änderung einer Waffenbesitzkarte
- Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen/Munition (Aufstellung für weitere Waffen)Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen/Munition (Waffenaufstellung)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen/Munition
- Antrag auf Erteilung eines kleinen WaffenscheinesAntrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines (§ 10 Abs 4 Satz 4)
- Waffenerwerb infolge eines Erbfalls
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre,
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
- Versicherung*
- Nachweis der Sachkunde*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: Waffenschein
- Gebühr: 50,00 EUR für den kleinen Waffenschein
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen Waffenscheines".
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Waffenschein
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.09.2010
Stichwörter
Ausstellung, Schreckschusspistole, Antrag, Erlaubnis, Waffenschein, Kleiner Waffenschein