• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Außer Kraft - Waffenschein Erteilung

Waffenschein

Beschreibung

Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und selbstständigen Gemeinde.

Ansprechpartner

Landkreis Celle - Ordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Trift 26 B

29221 Celle

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 3211

29232 Celle

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05141 916-1001

Fax: 05141 916-1099

E-Mail: ea@lkcelle.de

Bankverbindung

Kreiskasse Celle

Empfänger: Kreiskasse Celle

IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00

BIC: NOLADE21CEL

Bankinstitut: Sparkasse Celle

Formulare

Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

Version

Technisch erstellt am 16.12.2009

Technisch geändert am 05.02.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass
  • Versicherungsnachweis
  • Sachkundenachweis
  • Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
  • Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre,
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung,
  • schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
  • Versicherung*
  • Nachweis der Sachkunde*

* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen Waffenscheines".

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 14.09.2010

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ausstellung, Erlaubnis, Kleiner Waffenschein, Waffenschein, Antrag, Schreckschusspistole

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024