Waffenschein
Beschreibung
Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.
Online-Dienst
Online-Anträge der Waffenbehörde der Region Hannover
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und selbstständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Waffen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Keine offenen Sprechzeiten - Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Do. 08.00 - 15.30 Uhr Fr. 08.00 - 12.30 Uhr Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie auf der verlinkten Homepage.
Kontakt
E-Mail: jagd.waffen@region-hannover.de
Formulare
Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass
- Versicherungsnachweis
- Sachkundenachweis
- Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
- Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Wedemark: Waffenschein
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre,
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
- Versicherung*
- Nachweis der Sachkunde*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen Waffenscheines".
Hinweise für Wedemark: Waffenschein
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.09.2010
Stichwörter
Ausstellung, Schreckschusspistole, Kleiner Waffenschein, Waffenschein, Erlaubnis, Antrag
Metainformation
- Ursprungsportal: Waffenschein
- Ursprungsportal: Waffenschein in Wunstorf
- Ursprungsportal: Waffenschein in Ronnenberg
- Ursprungsportal: Waffenschein in Springe
- Ursprungsportal: Waffenschein in Wennigsen (Deister)
- Ursprungsportal: Waffenschein in Wedemark
- Ursprungsportal: Waffenschein in Burgdorf
- Ursprungsportal: Waffenschein in Langenhagen
- Ursprungsportal: Waffenschein in Uetze
- Ursprungsportal: Waffenschein in Seelze
- Ursprungsportal: Waffenschein in Sehnde
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- Ursprungsportal: Waffenschein in Laatzen
- Ursprungsportal: Waffenschein in Gehrden
- Ursprungsportal: Waffenschein in Neustadt am Rübenberge
- Ursprungsportal: Waffenschein in Garbsen
- Ursprungsportal: Waffenschein in Barsinghausen
- Ursprungsportal: Waffenschein in Lehrte
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- Ursprungsportal: Waffenschein in Pattensen
- Ursprungsportal: Waffenschein in Hemmingen
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