Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung vorläufig

    Allgemeine Informationen
    • Nur wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist, darf der vorläufige Reisepass ausgestellt werden. Der Notfall ist durch entsprechende Unterlagen, z.B. Vorlage des Flugtickets, nachzuweisen.
    • Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
    • Er wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben.

    Hinweis:
    Seit dem 01.05.2006 berechtigen die vorläufigen Reisepässe nicht mehr zur visumfreien Einreise in die USA.

    Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de können Sie unter dem Stichwort Reise- und Sicherheitshinweise zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind. Bitte informieren Sie sich dort auch, ob das Land, in das Sie einreisen möchten, einen vorläufigen Reisepass akzeptiert.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung vorläufig

    Zuständig ist die Meldebehörde in der der Hauptwohnsitz ist oder jede andere Meldebehörde mit Passermächtigung des Hauptwohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 21 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2-4

    27777 Ganderkesee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04222 44-300

    Fax: 04222 44-520

    E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Außenstelle Bookholzberg Stedinger Str. 65 27777 Ganderkesee Telefon: 04223 7091-0

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1661

    27767 Ganderkesee

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2

    27777 Ganderkesee

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung vorläufig

    • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
    • wenn vorhanden: alter Reisepass / Kinderausweis / Kinderreisepass / Personalausweis
    • Die Reiseunterlagen (als Nachweis, dass die Zeit nicht für einen Expresspass reicht)

    Formulare

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung vorläufig

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung vorläufig

    Ein vorläufiger Reisepass ist immer persönlich zu beantragen.

    Er kann auch von einer Meldebehörde ausgestellt werden, in deren Gebiet der Antragsteller nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. In diesem Fall wird eine sog. Passermächtigung vom Hauptwohnsitz benötigt.

    Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen, siehe dazu Vorläufigen Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung vorläufig

    Sofortige Ausstellung (mit Wartezeit vor Ort).

    Kosten

    Gebühr 26.00 EUR

    Hinweise für Ganderkesee: Reisepass Ausstellung vorläufig

    • 26,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

    Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    vorübergehender Reisepass, Urlaub

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English